Share your experience!
Zusammenfassung bekannter Probleme für ATV. Stand 12.04.2016 SW 5.1.1 3395
Sollte euch noch was einfallen, können wir die Liste hier aktuell halten. Evtl Lösungen dazu!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fehlersuche - So kommt ihr an die Logs ran.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich bin zu frieden, wenn Sony mir das Gerät zurück nimmt und mir den damaligen Kaufpreis erstattet, welches ich vor ca. 2 Monaten bezahlt habe.
MM macht ja nicht mit der Rückgabe und verwies mich auf Sony.
Wow, sogar auf der Produktseite hat man schon das Datum geändert. Dafür scheinen ja die Kapazitäten zu reichen.
Das ist alles so armselig, da fehlen einem einfach die weiteren Worte.
Gruß
Paulemann
Anmerkung: Als registrierter Kunde bekam ich gerade noch den Entschuldigungszettel per Mail. Packe ich mir dann unter den Weihnachtsbaum>Danke Sony.
Hallo, ich habe zum Thema "Mangel" folgendes gefunden:
"Wann liegt ein Mangel vor? Einzelheiten hierzu sind im BGB (§§ 434 ff.) geregelt. Sachmängel sind gegeben, wenn
die Ware nicht so ist,wie sie sein sollte(beispielsweise funktioniert ein Telefon nicht bei einem ISDN- Anschluss, obwohl es ausdrücklich als ISDN-Telefon verkauft wurde);
die Ware sich nicht wie angepriesen nutzen lässt (das neue Schlafsofa lässt sich nicht ausklappen);
die Ware unsachgemäß eingebaut wurde (der Abfluss in der neuen Küche tropft);
die Montageanleitung oder Gebrauchsanweisung so komplex und unverständlich ist, dass nur Fachleute sie verstehen;
die Werbung nicht hält, was sie verspricht (wenn der „extra leise Motor“ laut röhrt oder das „sparsame Auto“ weit mehr Benzin verbraucht, als im Katalog angegeben).
Grad kam die Mail, Update für die fehlenden Features verschoben auf Februar, haha, wer's soll das noch glauben? zeit zu Wandeln!
Ganz persönlich begrüße ich die Entscheidung ehrlich gesagt sogar, da mir Stabilität wichtiger als Aufnahmefähigkeit ist.
Aber spätestens jetzt ist wohl klar, dass eine Aufnahmefunktion nicht mehr kommen wird. Es kann ja nur so sein, dass die Funktion aus irgendeinem technischen Grund bei unseren Geräten nicht möglich ist. Entweder sucht Sony tatsächlich noch nach einem Wunder oder es ist reine hinhalte Taktik. Wer also die Funktion wirklich nutzen möchte sollte den TV reklamieren, den rechtlichen Grund liefert Siny spätestens jetzt ja.
Und Peter: bitte klären sie uns über mögliche Entschädigungen auf, es wurde von uns schon oft thematisiert, aber sie haben bisher keine Stellung dazu bezogen. Auch wenn Sony eine Entschädigung ablehnt, können sie es uns ja mitteilen, aber bitte nicht mehr ignorieren!
Das Ganze ist eine riesige Unverschämtheit und eine Kunden***********! Ich fordere Sony auf, unverzüglich alle betroffenen TV-Geräte zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten! I
Der Beitrag wurde mit * moderiert, um den Community Richtlinien zu entsprechen.
Selina_B
Moderator
Als treuer Sony-Fan einer der ersten Käufer des ATVs im Sommer. Bin wirklich derbe enttäuscht. Auch die Salamitaktik, wonach man offensichtlich technisch überfordert ist. Wenn es denn bei Februar 2016 bleibt...
Da hilft nur maximale Öffentlichkeit und die juristische Prüfung hinsichtlich Wandlung - wenn jeder 10 Euro in den Topf schmeißt, sollte guter Rat nicht weit sein... So nicht, Sony!
Nicht Wandlung sondern Rücktritt und Rückabwicklung ist das Zauberwort. Und das kann man nur dem Händler gegenüber ausüben, NICHT dem Hersteller. Der Händler ist in Dt. für die mangelfreie Ware verantwortlich. Einfach zum Händler gehen und vom Kauf zurück treten. Nachbesserung haben die meisten ja schon nachweislich beim Support verlangt und ausreichend Zeit gelassen. Sony gibt nun die klare Aussage, dass Nachbesserung derzeit nicht erfolgt.
Damit MUSS der Händler das Gerät zum Kaufpreis zurück nehmen (es sei denn, er hat auf die fehlenden Features hingewiesen). Im Falle, dass sich der Händler stur stellt, einmal schriftlich vom Kauf zurück treten und zur Rückabwicklung mit Frist auffordern. Danach zum Anwalt gehen, der hat dann leichtes Spiel.
Es besteht sogar ein Anspruch auf Schadenersatz. Also alle Aufwendungen, die entstehen oder schon entstanden sind, dem Händler in Rechnung stellen!
§437 BGB ist für den rechtlichen Hintergrund der optimale Ausgangspunkt
ich habe mich mit Kritik an Sony immer zurückgehalten und die Entscheidungen versucht zu verteidigen. Aber das ist eine bodenlose Frechheit. Mir fehlen echt die Worte. Ich habe den Fernseher ausgewählt, da er einen Twintuner hat und aufgrund der damit vorteilhaften Aufnahmefunktion.
Das ist eine Zumutung, ich fasse es nicht. Aber in jedem Werbeblock eine Werbung für die 4K Fernseher schalten und zahlen. Wie kann man diese Fernseher noch guten Gewissens verkaufen?
Ich habe auch die Faxen dicke. Recording, 5.1 Sound, Formateinblendungen im 3D-Modus…
Bisher hatte ich noch Verständnis, aber was Sony jetzt veröffentlicht hat ist eine Frechheit! Für das Gerät habe ich gutes Geld gezahlt und ich kann dafür auch die zugesicherte Leistung verlangen. Wie können wir als Verbraucher hier unsere Rechte am besten zur Geltung bringen?
Meine Geduld ist zu Ende!