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Hallo,
erst kürzlich haben wir bei einem Treffen in Hamburg darüber gesprochen, dass es mal wieder Sinn machen würde einen Volkshochschulkurs zu besuchen um günstig den neuen Photoshop und das neue Lightroom von Adobe zu erwerben.
Leider hat Adobe jedoch zum 14.04.2010 den Vertrag mit den Volkshochschulen gekündigt und es ist nicht mehr möglich Studentenversionen zu kaufen!
Lieben Gruß
Frank
insomapi schrieb
> Nein so WAR das
> Bei den Vorgängerversionen erhielt man durch einen VHS Nachweis bei Adobe Studentenstatus. Man bracuhte nur den Nachweis faxen, sich registrieren und bekam die Studentenversion....aber wie gesagt, das gibt es nicht mehr.
was aber nicht gravierend für die Praxis ist/war, denn: Diese Lizenz für die VHS-Kurse hatten nur Gültigkeit für die Dauer der Ausbildung. Das stand ganz klar in den Lizenzbestimmungen - nur hat sich niemand daran gehalten.
Aber das gleiche gilt eigentlich auch für die Studenten an der UNI. Wenn ich mir während der Studienzeit eine Studentenversion kaufe und dann ins Berufsleben einsteige - somit die Studienzeit abgeschlossen ist - verfällt automatisch die Lizenz. Eine weitere Benützung dieser Version ist illegal und ebenfalls einer Raubkopie gleichzusetzen! Das steht übrigens auch in den Lizenzbedingungen, nur wer liest die?
Da ist es doch besser, wenn jemand schon etwas billigeres haben will, sich doch regulär "PS Elements" oder "Corel PaintShop Photo Pro" zu kaufen - die 100 Euronen werden ja doch nicht zum Ruin führen und die Funktionen reichen allemal aus ...
LG Gerhard
insomapi schrieb
> Nein so WAR das
> Bei den Vorgängerversionen erhielt man durch einen VHS Nachweis bei Adobe Studentenstatus. Man bracuhte nur den Nachweis faxen, sich registrieren und bekam die Studentenversion....aber wie gesagt, das gibt es nicht mehr.
was aber nicht gravierend für die Praxis ist/war, denn: Diese Lizenz für die VHS-Kurse hatten nur Gültigkeit für die Dauer der Ausbildung. Das stand ganz klar in den Lizenzbestimmungen - nur hat sich niemand daran gehalten.
Aber das gleiche gilt eigentlich auch für die Studenten an der UNI. Wenn ich mir während der Studienzeit eine Studentenversion kaufe und dann ins Berufsleben einsteige - somit die Studienzeit abgeschlossen ist - verfällt automatisch die Lizenz. Eine weitere Benützung dieser Version ist illegal und ebenfalls einer Raubkopie gleichzusetzen! Das steht übrigens auch in den Lizenzbedingungen, nur wer liest die?
Da ist es doch besser, wenn jemand schon etwas billigeres haben will, sich doch regulär "PS Elements" oder "Corel PaintShop Photo Pro" zu kaufen - die 100 Euronen werden ja doch nicht zum Ruin führen und die Funktionen reichen allemal aus ...
LG Gerhard
Ja genau, nachdem ich dazu das Geld nicht habe, habe ich mir Zoner Photo Studio 12 und PSE7 gekauft.
Diejenigen die PS ohne eine gültige Lizenz benutzen sind ganz einfach nicht auf der legalen Seite. Vielleicht sollte Adobe ein Verfallsdatum einführen.
Man liest hier immer von Bilderklau oder unberechtigte Nutzung und was man da in Rechnung stellen kann. Da ist man ganz genau, das sollte man dann aber auch bei der Software sein.
cgc-11 schrieb
> > insomapi schrieb
> > Nein so WAR das
> > Bei den Vorgängerversionen erhielt man durch einen VHS Nachweis bei Adobe Studentenstatus. Man bracuhte nur den Nachweis faxen, sich registrieren und bekam die Studentenversion....aber wie gesagt, das gibt es nicht mehr.
> was aber nicht gravierend für die Praxis ist/war, denn: Diese Lizenz für die VHS-Kurse hatten nur Gültigkeit für die Dauer der Ausbildung. Das stand ganz klar in den Lizenzbestimmungen - nur hat sich niemand daran gehalten.
> Aber das gleiche gilt eigentlich auch für die Studenten an der UNI. Wenn ich mir während der Studienzeit eine Studentenversion kaufe und dann ins Berufsleben einsteige - somit die Studienzeit abgeschlossen ist - verfällt automatisch die Lizenz. Eine weitere Benützung dieser Version ist illegal und ebenfalls einer Raubkopie gleichzusetzen! Das steht übrigens auch in den Lizenzbedingungen, nur wer liest die?
> LG Gerhard
Ja völlig richtig, allerdings glaube ich verstieß das gegen deutsche Rechtsprechung. Wenn ich ein Produkt legal erwerbe kann der Besitz durch ändern meiner Lebensumstände nicht illegal werden.
Vielleicht ist genau das der Grund warum Adobe das jetzt eingestellt hat. 🙂
insomapi schrieb
> Ja völlig richtig, allerdings glaube ich verstieß das gegen deutsche Rechtsprechung. Wenn ich ein Produkt legal erwerbe kann der Besitz durch ändern meiner Lebensumstände nicht illegal werden.
Genau da setz ein gravierender Irrtum an:
# Ein Programm kann man nicht erwerben. Schau doch einmal die Lizenzbestimmungen an. Man erhält das Recht zur Nutzung der Software bis auf Widerruf, ich habe noch *NIE* ein Programm gekauft , ich erhalte immer nur das Recht zur Nutzung. Das ist der erste Irrtum von vielen. Wenn es M$, Adobe, Corel oder sonst jemandem gefällt muss ich sogar den Datenträger zurück schicken, das steht klipp und klar auf der Verpackung bevor man diese auch nur öffnet!
# In den Lizenzbestimmungen der Studentenversion steht es ganz genau drinnen, dass mit Ablauf der Studienzeit die Nuzung der (Studien)Lizenz verfällt. Und bei der Installation der Software habe ich diesem Status zugestimmt - ohne wenn und aber. Ich bin also mit den Vertagsbedingungen einverstanden - Gesetz hin oder her! Ich weiß nicht, wer bei einem Prozess den kürzeren ziehen würde!
# Die Änderung des Lernzustandes entspricht nicht der Änderung von Lebensumständen! Übersiedelst Du dann in ein anderes Land, eine andere Region, in einen anderen Kulturkreis?
# Adobe hat nicht aus deiner Begründung heraus den Zustand abgeschafft, sondern wegen der Missbräuche, die damit getrieben werden! Das sieht man schon daran, dass bei einem Besuch eines VHS-Kurses eine Lizenz angefordert werden konnte. So war das aber nicht gedacht! Wenn ein Berufsforograf oder Werbegrafiker Photoshop braucht, kauft er ihn. Auch die Schullizenz von M$ Offiece erlisch mit verlassen der Schule und darf auf dem privaten Computer dann nicht mehr genutz werden. Wenn es allgemein so gemacht wird heisst das noch lange nicht, dass es rechtens ist!\\ Es ist aber nun so, dass jeder glaubt, Photoshop besitzen zu müssen, ohne dass er eigentlich weiß, warum genau. Wer kennt schon alle Möglichkeiten, die es da gibt oder kann das alles nutzen? Es ist eine Modeerscheinung - Hauptsache man hat ... \\ Deshalb bin ich der Meinung, wer nicht berufsmäßig das Programm nutzen kann soll es lassen und sich lieber eine Alternative zulegen, die 90% von PS abdeckt. Den Rest braucht er ohnehin nicht ... \\ Und dafür kann es auch mal 100 Euronen kosten - aber regulär! Oder eine kostenlose Alternative - wie z.B. das kostenlose Gimp. Aber da muss man ja vielleicht wieder umdenken und das ist ja sooooo schwer ...
# Der WICHTIGSTE Hinweis: Ich bin nicht bei Adobe angestellt und bekomme von niemandem Geld für meine Einstellung zu dem Problem, ich verkaufe nur seit 20 Jahren Computer und habe schon vieles erlebt, von dem eigentlich keiner wissen sollte und ich habe die Lizenzbedingungen - fast könnte man so sagen - studiert!
# Ich bin kein Freund von solchen Lizenzmodellen. Aber ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man sehr wohl froh ist, wenn man selber ein Programm schreibt, dass man dann auch in den Genuss von Tantiemen kommt und nicht nur kopiert und kopiert und kopiert und kopiert wird. Schließlich will man ja auch für die eigene Leistung honoriert werden! \\ Das selbe Problem trifft eigentlich auch jeden Fotografen, der seine Bilder irgendwo entdeckt - unerlaubt verwendet, ohne zu fragen. Was macht man da? Man pocht ebenfalls auf sein Recht!
LG Gerhard
insomapi schrieb
> Ja völlig richtig, allerdings glaube ich verstieß das gegen deutsche Rechtsprechung. Wenn ich ein Produkt legal erwerbe kann der Besitz durch ändern meiner Lebensumstände nicht illegal werden.
Genau da setz ein gravierender Irrtum an:
# Ein Programm kann man nicht erwerben. Schau doch einmal die Lizenzbestimmungen an. Man erhält das Recht zur Nutzung der Software bis auf Widerruf, ich habe noch *NIE* ein Programm gekauft , ich erhalte immer nur das Recht zur Nutzung. Das ist der erste Irrtum von vielen. Wenn es M$, Adobe, Corel oder sonst jemandem gefällt muss ich sogar den Datenträger zurück schicken, das steht klipp und klar auf der Verpackung bevor man diese auch nur öffnet!
# In den Lizenzbestimmungen der Studentenversion steht es ganz genau drinnen, dass mit Ablauf der Studienzeit die Nuzung der (Studien)Lizenz verfällt. Und bei der Installation der Software habe ich diesem Status zugestimmt - ohne wenn und aber. Ich bin also mit den Vertagsbedingungen einverstanden - Gesetz hin oder her! Ich weiß nicht, wer bei einem Prozess den kürzeren ziehen würde!
# Die Änderung des Lernzustandes entspricht nicht der Änderung von Lebensumständen! Übersiedelst Du dann in ein anderes Land, eine andere Region, in einen anderen Kulturkreis?
# Adobe hat nicht aus deiner Begründung heraus den Zustand abgeschafft, sondern wegen der Missbräuche, die damit getrieben werden! Das sieht man schon daran, dass bei einem Besuch eines VHS-Kurses eine Lizenz angefordert werden konnte. So war das aber nicht gedacht! Wenn ein Berufsforograf oder Werbegrafiker Photoshop braucht, kauft er ihn. Auch die Schullizenz von M$ Offiece erlisch mit verlassen der Schule und darf auf dem privaten Computer dann nicht mehr genutz werden. Wenn es allgemein so gemacht wird heisst das noch lange nicht, dass es rechtens ist!\\ Es ist aber nun so, dass jeder glaubt, Photoshop besitzen zu müssen, ohne dass er eigentlich weiß, warum genau. Wer kennt schon alle Möglichkeiten, die es da gibt oder kann das alles nutzen? Es ist eine Modeerscheinung - Hauptsache man hat ... \\ Deshalb bin ich der Meinung, wer nicht berufsmäßig das Programm nutzen kann soll es lassen und sich lieber eine Alternative zulegen, die 90% von PS abdeckt. Den Rest braucht er ohnehin nicht ... \\ Und dafür kann es auch mal 100 Euronen kosten - aber regulär! Oder eine kostenlose Alternative - wie z.B. das kostenlose Gimp. Aber da muss man ja vielleicht wieder umdenken und das ist ja sooooo schwer ...
# Der WICHTIGSTE Hinweis: Ich bin nicht bei Adobe angestellt und bekomme von niemandem Geld für meine Einstellung zu dem Problem, ich verkaufe nur seit 20 Jahren Computer und habe schon vieles erlebt, von dem eigentlich keiner wissen sollte und ich habe die Lizenzbedingungen - fast könnte man so sagen - studiert!
# Ich bin kein Freund von solchen Lizenzmodellen. Aber ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man sehr wohl froh ist, wenn man selber ein Programm schreibt, dass man dann auch in den Genuss von Tantiemen kommt und nicht nur kopiert und kopiert und kopiert und kopiert wird. Schließlich will man ja auch für die eigene Leistung honoriert werden! \\ Das selbe Problem trifft eigentlich auch jeden Fotografen, der seine Bilder irgendwo entdeckt - unerlaubt verwendet, ohne zu fragen. Was macht man da? Man pocht ebenfalls auf sein Recht!
LG Gerhard
cgc-11 schrieb
> > insomapi schrieb
> > Ja völlig richtig, allerdings glaube ich verstieß das gegen deutsche Rechtsprechung. Wenn ich ein Produkt legal erwerbe kann der Besitz durch ändern meiner Lebensumstände nicht illegal werden.
> Genau da setz ein gravierender Irrtum an:
>
> # Ein Programm kann man nicht erwerben. Schau doch einmal die Lizenzbestimmungen an. Man erhält das Recht zur Nutzung der Software bis auf Widerruf, ich habe noch *NIE* ein Programm gekauft , ich erhalte immer nur das Recht zur Nutzung. Das ist der erste Irrtum von vielen. Wenn es M$, Adobe, Corel oder sonst jemandem gefällt muss ich sogar den Datenträger zurück schicken, das steht klipp und klar auf der Verpackung bevor man diese auch nur öffnet!
> # In den Lizenzbestimmungen der Studentenversion steht es ganz genau drinnen, dass mit Ablauf der Studienzeit die Nuzung der (Studien)Lizenz verfällt. Und bei der Installation der Software habe ich diesem Status zugestimmt - ohne wenn und aber. Ich bin also mit den Vertagsbedingungen einverstanden - Gesetz hin oder her! Ich weiß nicht, wer bei einem Prozess den kürzeren ziehen würde!
> # Die Änderung des Lernzustandes entspricht nicht der Änderung von Lebensumständen! Übersiedelst Du dann in ein anderes Land, eine andere Region, in einen anderen Kulturkreis?
> # Adobe hat nicht aus deiner Begründung heraus den Zustand abgeschafft, sondern wegen der Missbräuche, die damit getrieben werden! Das sieht man schon daran, dass bei einem Besuch eines VHS-Kurses eine Lizenz angefordert werden konnte. So war das aber nicht gedacht! Wenn ein Berufsforograf oder Werbegrafiker Photoshop braucht, kauft er ihn. Auch die Schullizenz von M$ Offiece erlisch mit verlassen der Schule und darf auf dem privaten Computer dann nicht mehr genutz werden. Wenn es allgemein so gemacht wird heisst das noch lange nicht, dass es rechtens ist!\\ Es ist aber nun so, dass jeder glaubt, Photoshop besitzen zu müssen, ohne dass er eigentlich weiß, warum genau. Wer kennt schon alle Möglichkeiten, die es da gibt oder kann das alles nutzen? Es ist eine Modeerscheinung - Hauptsache man hat ... \\ Deshalb bin ich der Meinung, wer nicht berufsmäßig das Programm nutzen kann soll es lassen und sich lieber eine Alternative zulegen, die 90% von PS abdeckt. Den Rest braucht er ohnehin nicht ... \\ Und dafür kann es auch mal 100 Euronen kosten - aber regulär! Oder eine kostenlose Alternative - wie z.B. das kostenlose Gimp. Aber da muss man ja vielleicht wieder umdenken und das ist ja sooooo schwer ...
> # Der WICHTIGSTE Hinweis: Ich bin nicht bei Adobe angestellt und bekomme von niemandem Geld für meine Einstellung zu dem Problem, ich verkaufe nur seit 20 Jahren Computer und habe schon vieles erlebt, von dem eigentlich keiner wissen sollte und ich habe die Lizenzbedingungen - fast könnte man so sagen - studiert!
> LG Gerhard
Du hast Recht das all dies in den Bestimmungen steht ..aber sorry ..bei der Äusserung GESETZT HIN ODER HER wurde es dann komisch. Denn was eine Firma in ihre Bestimmungen schreibt interessiert mich nur dann wenn es nicht gegeh gültiges Recht verstößt.
Wenn eine Privatperson !!! etwas kauft gilt das BGB, nicht das HGB, das zählt nur unter Vollkaufleuten. Und wenn in einer Lizenzvereinbarung etwas steht das gegen die gültige Rechtssprechung ist ist es nichtig. Da kann man nicht sagen GESETZ HIN ODER HER
Im übrigen habe ich geschrieben ICH GLAUBE, das heisst ich kenne die gültige Rechtssprechung nicht exakt.
Das Du meine Wortwahl LEBENSUMSTÄNDE auf Kulturkreise und örtliche Umstände reduzierst vermag ich nicht zu verstehen. Ein Lebensumstand ist die aktuelle Lebenssituation, da zählt alles rein, nicht nur Kultur und Religion.
Aber diese Diskussion ist müssig da ich ja bereits am Anfang des Threats den Lizensmißbrauch ( schulpflichtiges Kind etc ) ebenfalls mißbilligt habe. In sofern sind wir der gleichen Meinung, lediglich das ich die Gesetzsprechung als höhere Instanz sehe als ein Lizenz.txt 🙂
Gruß Ingo
P.S. Ich war auch nicht so vermessen z uglauben das Adobe irgendetwas aus meiner Begründung heraus tut 🙂
Hallo Ingo,
> insomapi schrieb
> Du hast Recht das all dies in den Bestimmungen steht ..aber sorry ..bei der Äusserung GESETZT HIN ODER HER wurde es dann komisch. Denn was eine Firma in ihre Bestimmungen schreibt interessiert mich nur dann wenn es nicht gegeh gültiges Recht verstößt.
> Wenn eine Privatperson etwas kauft gilt das BGB, nicht das HGB, das zählt nur unter Vollkaufleuten. Und wenn in einer Lizenzvereinbarung etwas steht das gegen die gültige Rechtssprechung ist ist es nichtig. Da kann man nicht sagen GESETZ HIN ODER HER
nun, das glaube ich eben nicht. Du musst dezitiert zustimmen, dass Du mit der Vorgabe und mit den Bedingungen einverstanden bist. Wenn Du das machst ist das gesetzlich und bindend - man kann nicht nachher sagen "ich habe nicht alles gelesen"!
> insomapi schrieb
> Das Du meine Wortwahl LEBENSUMSTÄNDE auf Kulturkreise und örtliche Umstände reduzierst vermag ich nicht zu verstehen. Ein Lebensumstand ist die aktuelle Lebenssituation, da zählt alles rein, nicht nur Kultur und Religion.
das ist schon klar, aber die Lebensumstände verschlechtern sich doch nicht, wenn man ausstudiert hat - oder doch? Dann wäre es zu verstehen, wenn man dann anfängt, Software zu "klauen". Darf ich Bilder von anderen klauen, wenn sich meine Lebensumstände geändert haben?
> insomapi schrieb
> In sofern sind wir der gleichen Meinung, lediglich das ich die Gesetzsprechung als höhere Instanz sehe als ein Lizenz.txt
nein, nicht höher, aber es steht auch im Gesetz, dass mit Anerkennung der Lizenzbedingungen es automatisch gesetzeskonform ist und gilt - aber frag mich nun nicht, wo genau. Die Juristen werden es schon wissen!
Soll aber nicht als Angriff auf dich gemeint sein!
> insomapi schrieb
> P.S. Ich war auch nicht so vermessen z uglauben das Adobe irgendetwas aus meiner Begründung heraus tut
Das wäre ja noch schöner. Nicht dass dann jeder käme mit seinen Vorstellungen, wie er denn nun die Lizenz auslegen möchte!
Aber wie dem auch sei, ich habe alle meine Programme lizensiert - bei Adobe ist die "Master Kollektion" ja nicht gerade billig mit ungefähr 3.500 Euronen - aber ich verdiene auch Kohle damit - so fair sollte man sein, das zuzugeben! Wenn man nichts damit verdient, sollte man die Finger von solcher Software lassen! Die Erklärung "Ich brauche es ja nur Privat und benutze es nicht viel ..." ist für mich kein Grund, Software zu stehlen - um es mal salopp auszudrücken - und man muss sich dann eben mit billigeren oder Gratislösungen zufrieden geben, von denen genügend zur Auswahl stehen ...
Man kann ja auch nicht ein 50.000-Euro-Auto beim Autohändler holen und behaupten "Aber für mich ist es nur 5.000 Euro wert, ich fahre höchstens 5 Mal im Jahr ins Nachbardorf ..." - es wird dem Verkäufer wurscht sein und er wird sagen "Dann kauf dir doch ein Fahrrad!".
LG Gerhard
Hallo Ingo,
> insomapi schrieb
> Du hast Recht das all dies in den Bestimmungen steht ..aber sorry ..bei der Äusserung GESETZT HIN ODER HER wurde es dann komisch. Denn was eine Firma in ihre Bestimmungen schreibt interessiert mich nur dann wenn es nicht gegeh gültiges Recht verstößt.
> Wenn eine Privatperson etwas kauft gilt das BGB, nicht das HGB, das zählt nur unter Vollkaufleuten. Und wenn in einer Lizenzvereinbarung etwas steht das gegen die gültige Rechtssprechung ist ist es nichtig. Da kann man nicht sagen GESETZ HIN ODER HER
nun, das glaube ich eben nicht. Du musst dezitiert zustimmen, dass Du mit der Vorgabe und mit den Bedingungen einverstanden bist. Wenn Du das machst ist das gesetzlich und bindend - man kann nicht nachher sagen "ich habe nicht alles gelesen"!
> insomapi schrieb
> Das Du meine Wortwahl LEBENSUMSTÄNDE auf Kulturkreise und örtliche Umstände reduzierst vermag ich nicht zu verstehen. Ein Lebensumstand ist die aktuelle Lebenssituation, da zählt alles rein, nicht nur Kultur und Religion.
das ist schon klar, aber die Lebensumstände verschlechtern sich doch nicht, wenn man ausstudiert hat - oder doch? Dann wäre es zu verstehen, wenn man dann anfängt, Software zu "klauen". Darf ich Bilder von anderen klauen, wenn sich meine Lebensumstände geändert haben?
> insomapi schrieb
> In sofern sind wir der gleichen Meinung, lediglich das ich die Gesetzsprechung als höhere Instanz sehe als ein Lizenz.txt
nein, nicht höher, aber es steht auch im Gesetz, dass mit Anerkennung der Lizenzbedingungen es automatisch gesetzeskonform ist und gilt - aber frag mich nun nicht, wo genau. Die Juristen werden es schon wissen!
Soll aber nicht als Angriff auf dich gemeint sein!
> insomapi schrieb
> P.S. Ich war auch nicht so vermessen z uglauben das Adobe irgendetwas aus meiner Begründung heraus tut
Das wäre ja noch schöner. Nicht dass dann jeder käme mit seinen Vorstellungen, wie er denn nun die Lizenz auslegen möchte!
Aber wie dem auch sei, ich habe alle meine Programme lizensiert - bei Adobe ist die "Master Kollektion" ja nicht gerade billig mit ungefähr 3.500 Euronen - aber ich verdiene auch Kohle damit - so fair sollte man sein, das zuzugeben! Wenn man nichts damit verdient, sollte man die Finger von solcher Software lassen! Die Erklärung "Ich brauche es ja nur Privat und benutze es nicht viel ..." ist für mich kein Grund, Software zu stehlen - um es mal salopp auszudrücken - und man muss sich dann eben mit billigeren oder Gratislösungen zufrieden geben, von denen genügend zur Auswahl stehen ...
Man kann ja auch nicht ein 50.000-Euro-Auto beim Autohändler holen und behaupten "Aber für mich ist es nur 5.000 Euro wert, ich fahre höchstens 5 Mal im Jahr ins Nachbardorf ..." - es wird dem Verkäufer wurscht sein und er wird sagen "Dann kauf dir doch ein Fahrrad!".
LG Gerhard