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Ab wann ist man Fotograf?

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Susanne-Jupe
Mitglied

Ab wann ist man Fotograf?

Gestern war ich in einem Atelier und habe meine Bilder mit Passepartous versehen lassen. Dort war auch ein Bekannter von mir, der mit einer Kundin von ihm ebenfalls Bilder rahmen lassen wollte. ( Der Typ mit der 5 D war es:)) ) .
Diese Kundin, übrigens sehr gut bei Kasse, hat meine Bilder gesehen und gefragt, ob ich auch Fotografin bin.
Bin ich eine?
Ich hab gesagt, dass ich Hobbyfotografin bin. Habe ja keine Ausbildung als Fotografin gemacht und das Fachwissen hab ich auch nicht.. das hab ich allerdings nicht erzählt:))))))
Der Bekannte meinte hinterher, ich hätte ruhig sagen können, ich wäre Fotografin....
Ich hätte gerne eure Meinungen dazu gehört.

LG Susanne

32 ANTWORTEN 32
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Flash_X
Besucher

Hallo Ihr,

was mich bisher ein wenig wundert ist die Verquickung der Berufsbezeichnung mit dem Recht, Fotografien zu verkaufen.
So wie ich das sehe darfst Du, Susanne, Deine Bilder so oft verkaufen wie Du möchtest, solange das Finanzamt Bescheid weiß und alles mit Rechnung geschieht.
Die geschützte Berufsbezeichnung "Fotograf" spielt hier lediglich insofern eine Rolle, als sie nicht auf der Rechnung erscheinen darf bzw. Du nicht auf irgendeine Art damit werben darfst.
Ansonsten kannst Du mit Deinen - oftmals hervorragenden - Bildern machen was Du willst.
Ist aber nur meine Meinung.

Viele Grüße
Flash

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Snengl
Besucher



> Susanne-Jupe schrie: (...)
> Trotzdem würde ich es unverschämt finden, mich deshalb Fotografin zu nennen (...)
Hi Susanne,
dürfte ich mal fragen, warum du das unverschämt finden würdest? Denn ich bin der Meinung: Sobald man gefragt wird, ob man Fotograf/-in ist, müsste man ja eigentlich mit "Ja" antworten - Oder sehe ich das falsch?

Ich meine, ehm, was bist du denn sonst? Bist du eine "Bild-Malerin" (grob übersetzt). Denn du fotografierst es ja und die Bezeichnung Hobby-Fotografin (so beschreib ich mich eigentlich auch - hehe) ist ja nur ein Unterbegriff von Fotografin, oder liege ich da falsch!?

Du hast nur keine Ausbildung zur gelernten Fotografin... Das sind unterschiedliche paar Schuhe... Aber beide sagen dennoch das richtige aus

Viele Grüße, Basti

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Xtian-----
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Heu,

das ist wohl ein sehr interpretierbares Thema. Ich habe auch schon eine paar Aufträge hinter mir wofür ich auch bezahlt wurde und bin kein Fotograf. Ich mache mich meiner Meinung nach nicht "strafbar". Verdiene meinen Lebensunterhalt ja nicht damit ... bloß wenn Jemand mit dem Bild (Foto, Bearbeitung, Ausdruck) zufrieden ist und dafür bezahlt ...

Ich spreche nicht von mir als Fotograf, sondern von "meiner Fotografie" und meine Fotografie kann ja nur ich machen :slight_smile:

Was ist man wenn man ein Foto macht? Ein Fotograf - und wenn Jemand darauf genauer eingeht, dann ist es fair dazu zu sagen, dass man er nicht als Beruf sondern über den Hobbyweg erlernt hat ...

Xtian

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Snengl
Besucher

Da bin ich genau deiner Meinung Xtian - ich weiß net ob es so rüber gekommen ist mit meinem Beitrag, aber das wollte ich auch damit ausdrücken

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Susanne-Jupe
Mitglied

So wie du es beschreibst ,hört es sich logisch an. Ich fotografiere meine Bilder.. logisch.

Ich kann deiner ERklärung im Moment nicht widersprechen:) Mir fehlen zur Zeit die Worte,mit denen ich erklären möchte, was ich noch denke:)))))))

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Susanne-Jupe
Mitglied

Aber werbe ich nicht damit, indem ich sage, ich bin Fotograf?
Ich bin ja auch kein Automechaniker, nur weil ich Autos reparieren kann..
Mensch.... bin ich vielleicht zu konservativ :slight_smile: ?

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Flash_X
Besucher

Hallo Susanne,
mit Werbung meinte ich vor allem auf Briefpapier, Visitenkarten oder gar einem Firmenschild. Dann wäre die Bezeichnung "Fotografin" wohl nur mit der entsprechenden Ausbildung erlaubt.
Im Gespräch, nun ja, da sind wir wieder am Anfang. Bei Nachfrage von Fremden sollte man dann vielleicht schon das "nicht mit Meisterbrief" hinterherschieben, um Ärger zu vermeiden.

Viele Grüße
Flash

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ulrich-----
Mitglied

Hallo,

es gibt geschützte und ungeschützte Berufsbezeichnungen. Der Fotograf ist ungeschützt. Genau wie in meinem Beruf als Technischer Redakteur darf sich jeder so nennen, der sich dazu berufen fühlt. Etwas Anderes wird es, wenn man den Begriff erweitert: Der Dipl. Technische Redakteur ist geschützt, der Fotografenmeister auch.

Ob ein Gewerbe erforderlich ist, hängt von der genauen Art der Betätigung ab. Wenn es rein künstlerisch ist, ist es eben Kunst und damit kein Gewerbe. Dann ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, man arbeitet dann freiberuflich. Wenn es handwerkliche Arbeiten sind (z. Bsp. Passfotos), dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Grenzen zwischen Handwerk und Kunst sind natürlich fließend und interpretierbar.

Beim Finanzamt anmelden muss man die Einnahmen, wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Ich glaube, der Betrag ist zurzeit 800 Euro/Jahr, da bin ich mir aber nicht sicher.

Ausgaben können im Rahmen des Steuerrechts abgesetzt werden. Das heißt, dass dafür auch die festgelegten Abschreibungsfristen gelten. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben. Die Grenze dafür liegt bei 420 Euro netto, wenn ich nicht irre. Höherwertige Wirtschaftsgüter werden nach der AFA-Tabelle (AFA = Abschreibung für Abnutzung) abgeschrieben. Ein Produkt, für das zum Beispiel eine Abschreibungsfrist von drei Jahren gilt, wird über drei Steuerjahre zu je einem Drittel abgeschrieben (= steuermindernd wirksam). Man kann also nicht in einem Jahr 1600 Euro einnehmen, ein SAL-70200 davon kaufen und sofort in diesem Jahr vollständig steuerlich geltend machen.

Ich finde es übrigens auch seltsam, wenn man mich als Fotograf tituliert, aber das ist wohl mehr eine Gefühlssache, die mit der rechtlichen Seite nichts zu tun hat.

profile.country.DE.title
ulrich-----
Mitglied

Habe gerade mal nachgesehen: Fotogeräte werden über 7 Jahre abgeschrieben. Das ist für ein Objektiv vermutlich etwas kurz, für Digitalkameras sicher zu lang. Im Schnitt also ganz passend. 😉

AFA-Tabelle

profile.country.de_DE.title
thokoe
Besucher

Also ich will das mal aus meiner Sicht beschreiben. Als Erstellerin des Bildes (Kamera, Blick, persönliches Engagement usw.) bis Du die Fotografin des Bildes. Da gibt für mich nichts zu überlegen. Dein Beruf ist ganz klar NICHT Fotografin. Freie Fotokünstlerin oder sowas würde ich es nennen.
Ich hab z. B. ein Gewerbe mit dem Namen Schreibarbeiten/Graphische Entwürfe.
Mit diesem Gewerbe darf ich sowohl Doktorarbeiten gegen Entgeld schreiben als auch Visitenkarten oder andere Tätigkeiten verkaufen (ich zahle dafür aber auch Steuern ans gelobte Land ;). Auch Fotos könnte ich gewerblich vertreiben. Wenn ich Bilder verkaufen würde, dann würde ich mich als Fotograf des Fotos sehen. Mein Beruf ist aber nicht der Fotograf, also nenne ich mich auch nicht so. Die Fotografen haben das als Beruf gelernt, ich eben nicht. Da hätte ich mit der Bezeichnung Probleme. War das jetzt zu verworren?????