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Nagelneuer VAIO klackert und stürzt ab...

GELÖST
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thurmchen
Besucher

Nagelneuer VAIO klackert und stürzt ab...

Hallo zusammen,

ich habe mir in der vergangenen Woche einen Sony Vaio SVE1711Z1EB neu angeschafft. Bereit am zweiten Tag hatte ich folgendes Problem, welche soeben erneut aufgetreten ist. Mitten im Arbeiten (Ansicht einer einfachen Internetseite bzw. gerade bei gar nichts tun ) hat das Notebook plötzlich ein klackerndes Geräusch (wie eine tickende Uhr) von sich gegeben. Das Geräusch kam m.E. von der rechten Seite. Danach reagierte das Notebook nicht mehr und ich musste es ausschalten. Ich bin leider ziemlich unterbelichtet in Sachen PC/Notebook, aber ich vermute ja mal einen Festplattedefekt bzw. einen Defekt des Schreib- und Lesekopfes. Aktuell lasse ich gerade den Festplattentest laufen, erhoffe mir davon aber nicht viel. Wie soll ich mich verhalten ? Gerät zum Händler bringen ? Was meint Ihr ?

Lieben Dank vorab...

thurmchen

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !!!

du hast Garantie , also nicht so lange warten , bis sie weg ist .

Gruß Kalle :wink:

P.s.  Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

1 ANTWORT 1
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !!!

du hast Garantie , also nicht so lange warten , bis sie weg ist .

Gruß Kalle :wink:

P.s.  Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.