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Diskussions Thread zum Mai/Juni Street-Life Fotowettbewerb

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Peter_S.
Genius

Diskussions Thread zum Mai/Juni Street-Life Fotowettbewerb

Hallo zusammen,


in diesem Thread könnt ihr euch wieder ausführlich zum aktuellen [m-77940] austauschen und Fragen zum Wettbewerb stellen.(Bild 1)Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg, allzeit gut Licht und freuen uns auf eure zahlreichen Einsendungen.
+Eure Moderatoren+

66 ANTWORTEN 66
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Retired_282425
Alter Hase


Bräuchte für(Link auf alte Club-Sonus Seite)dieser Art, also von Fußgängerzonenkünstler, die dort eine angemeldete Veranstaltung aufführen, um Geld zu verdienen ein Modell release?

VG GFS

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livelikelavie
Mitglied

Hallo!!!

Ich habe eine Frage zu Markennamen auf Bildern, denn ich war letzte Woche in Paris und habe dort einige Aufnahmen gemacht und möchte sogar mit einem Bild davon an diesem Wettbewerb teilnehmen:
ABER auf dem bild ist der Louis Vuitton Store zu sehen mit dem Schritzug eben und an den Fenstern sind eben auch zweimal das Logo von Louis Vuitton die geschützt sind.
Auf der website von LV steht in den Allgemeinen Geschäfstbedingungen unter §13 MARKEN/ GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE: ....Jede vollständige oder teilweise Nachbildung, Abänderung oder Benutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder oder Logotypen, unabhängig aus welchem Grund und auf welcher Grundlage, ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung der Gesellschaft Louis Vuitton Malletier SA, ist strengstens untersagt.....
Das auf diesem Bild ein Louis Vuitton Store ist, ist für das Bild nicht wichtig und es könnte genauso gut jedes andere Geschäft sein, doch verstoße ich gegen §13 wenn ich mit einem Bild auf dem der Schriftzug und das Logo von Louis Vuitton sind an einem Fotowettbewerb teilnehme??? Ich verwende das Bild dadurch nicht gewerblich oder ich veröffentliche es nur habe aber keine Zustimmung von LV??? Ist dann selbst veröffentlichen untersagt??? Im Internet sind ja überall Bilder von dem LV Store veröffentlicht.

LG Robin

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livelikelavie
Mitglied

Hallo!!!

Ich habe eine Frage zu Markennamen auf Bildern, denn ich war letzte Woche in Paris und habe dort einige Aufnahmen gemacht und möchte sogar mit einem Bild davon an diesem Wettbewerb teilnehmen:
ABER auf dem bild ist der Louis Vuitton Store zu sehen mit dem Schritzug eben und an den Fenstern sind eben auch zweimal das Logo von Louis Vuitton die geschützt sind.
Auf der website von LV steht in den Allgemeinen Geschäfstbedingungen unter §13 MARKEN/ GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE: ....Jede vollständige oder teilweise Nachbildung, Abänderung oder Benutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder oder Logotypen, unabhängig aus welchem Grund und auf welcher Grundlage, ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung der Gesellschaft Louis Vuitton Malletier SA, ist strengstens untersagt.....
Das auf diesem Bild ein Louis Vuitton Store ist, ist für das Bild nicht wichtig und es könnte genauso gut jedes andere Geschäft sein, doch verstoße ich gegen §13 wenn ich mit einem Bild auf dem der Schriftzug und das Logo von Louis Vuitton sind an einem Fotowettbewerb teilnehme??? Ich verwende das Bild dadurch nicht gewerblich oder ich veröffentliche es nur habe aber keine Zustimmung von LV??? Ist dann selbst veröffentlichen untersagt??? Im Internet sind ja überall Bilder von dem LV Store veröffentlicht.

LG Robin

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KoljaP
Neues Mitglied


Hallo,

wenn Du schon selbst Zweifel hast, dann reiche lieber ein anderes Bild ein. Es gibt schöne Beispiele, wie man es machen kann; ich habe mir gerade die bislang 33 für den Wettbewerb eingereichten Fotos angesehen: die Nr. 32 ist sehr gelungen und wird bei den Verantwortlichen keine Bedenken hervorrufen.

Ich fotografiere fast täglich auf den Straßen Berlins. Ich frage nicht, was darf ich, sondern was kann ich, ohne mich dabei erwischen zu lassen. Vor einiger Zeit las ich den Ausspruch eines bekannten Fotografen: 'Ich fotografiere alles, was ich sehe.' Gut, man kann dann natürlich nicht alles veröffentlichen (sofern man das möchte). Aber welchen Sinn hat eine Streetfotografie, bei der man nur Blumen am Rande des Rinnsteins u. dergl. fotografiert?

Schöne Grüße,
Kolja
__________________________

www.flickr.com/photos/kolja_p/

profile.country.DE.title
PeterRo.
Mitglied


Hallo Leute,


lasst mal die Kirche doch im Dorf und seid nicht päpstlicher als der Papst selbst. Meint ihr, dass bei den folgenden Bilder die Fotografen sich Gedanken über Zustimmung der Eltern oder über einen Vertrag gemacht haben?


Hier oder hier, oder auch hier und hier

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rottroll
Besucher


Hallo Jürgen,

du sprichst was sehr wichtiges an!


> huessi schrieb
>
>
> selbst die Mutter fand die Aufnahme schön; bedankte sich und verschwand bevor ich auch nur upps sagen konnte.
> Mich wunder, dass das hier eine so nüchtern rechtliche Diskussion wird wenn es eigentlich eine künstlerische sein sollte.

Ich wundere mich über die Leute, die mit 300er Objektiven auf Menschenjagd gehen als ob sie seltene Vögel beobachten. Wenn man Street-Life fotografiert sollte man am Geschehen teilnehmen und sich unter die Leute mischen.

Ich gehe selbst gern Samstags mit der Kamera auf den Markt und spaziere dann Stundenlang durch die Innenstadt. Meistens aber mit einer 50 mm Linse. Da muss man in die Szenerie eintauchen und kann sich nicht hinter einem Busch verstecken. Habe ausnahmslos positive Erfahrungen gemacht.

lg W

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rottroll
Besucher




> voyage schriebHallo!!!
>
> Ich habe eine Frage zu Markennamen auf Bildern, denn ich war letzte Woche in Paris und habe dort einige Aufnahmen gemacht und möchte sogar mit einem Bild davon an diesem Wettbewerb teilnehmen:
> ABER auf dem bild ist der Louis Vuitton Store zu sehen mit dem Schritzug eben und an den Fenstern sind eben auch zweimal das Logo von Louis Vuitton die geschützt sind.
> Auf der website von LV steht in den Allgemeinen Geschäfstbedingungen unter §13 MARKEN/ GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE: ....Jede vollständige oder teilweise Nachbildung, Abänderung oder Benutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder oder Logotypen, unabhängig aus welchem Grund und auf welcher Grundlage, ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung der Gesellschaft Louis Vuitton Malletier SA, ist strengstens untersagt.....
> Das auf diesem Bild ein Louis Vuitton Store ist, ist für das Bild nicht wichtig und es könnte genauso gut jedes andere Geschäft sein, doch verstoße ich gegen §13 wenn ich mit einem Bild auf dem der Schriftzug und das Logo von Louis Vuitton sind an einem Fotowettbewerb teilnehme??? Ich verwende das Bild dadurch nicht gewerblich oder ich veröffentliche es nur habe aber keine Zustimmung von LV??? Ist dann selbst veröffentlichen untersagt??? Im Internet sind ja überall Bilder von dem LV Store veröffentlicht.
>
> LG Robin
Hi Robin,

Die Fassade des Stores ist Teil des öffentlichen Raumes. Das Logo ist nicht das Hauptmotiv des Bildes.

So lange du es also nicht zu werblichen Zwecken einsetzt kann dir gar niemand was.

lg W

profile.country.DE.title
huessi
Vielschreiber


Hallo rottroll,
mein lieber "W".

Irgendwo habe ich gelesen, ich hoffe nur das stimmt auch so, dass wenn man die Kamera zückt,

wen anvisiert und dieser es bemerkt und sich dann posierend vor die Linse stellt und direkt den

Apparat oder den Fotografen anschaut, es einem nicht laut ausgesprochenen Einverständnis

gleichkommt.


Bisher hat noch niemand sich erst ablichten lassen und dann gesagt ich möchte das nicht; somit setze

ich voraus das es mit der Aussage des "unausgesprochenen Einverständnis" stimmt.

Irgendwann wenn ich mal Zeit habe, dann nehme ich mein 2875 und gehe los um endlich wieder

einzutauchen.

Gruß
Jürgen

... aussem Pott, dat is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.
Im Club seit Oktober 2010.
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rottroll
Besucher

Hi Jürgen,

Das hab ich so zwar noch nicht gehört, aber die Sache mit dem "unausgesprochenen Einverständnis" klingt schon logisch.

Außerdem gibt es ja einen Unterschied zwischen nüchternem Gesetzestext und angewandtem Recht.

Im privaten Bereich – auch mit Nutzung in Foren, Facebook etc – wird niemand Probleme bekommen so lange die Bilder nicht verwerflich, obszön oder beleidigend sind. Recht am Bild hin oder her.

Wenn ich mir anschaue, wie im Werbeagentur-Alltag Fotorechte in der Realität behandelt werden, wundert es mich wie wenig rechtliche Konsequenzen es in der Praxis gibt. Selbst große internationale Konzerne scheren sich da oft einen Dreck und wissen es oft auch einfach nicht besser.

In über 10 Jahren Werbeagentur- und Verlagserfahrung habe ich erst zwei Fälle miterlebt, wo wegen Bildrechten Probleme auftragte – und da ging's ums Urherberrecht.

Kurzum: Ich bezweifle, dass man heutzutage als Privatperson Probleme bekommt, so lange man Bilder nicht kommerziell nutzt.


PS.: Das "W" steht für "Wolfgang" :wink:

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Timm_Kimm
Neues Mitglied



> PeterRo. schrieb
> Hallo Leute,
>
> lasst mal die Kirche doch im Dorf und seid nicht päpstlicher als der Papst selbst. Meint ihr, dass bei den folgenden Bilder die Fotografen sich Gedanken über Zustimmung der Eltern oder über einen Vertrag gemacht haben?
>
>
> Hier oder hier, oder auch hier und hier
>
Die verlinkten Bilder haben mit Street-Life wenig zu tun, sondern fallen in den Bereich Reportage, also Journalismus und sind komplett anders zu bewerten, als die bisher hier besprochenen Bilder.


Vielleicht wäre es doch sinnvoll den päpstlichen Papst nur zu bemühen, wenn es überhaupt um Dorfkirchen geht.