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Urteil zu Action-Cams und Dash-Cams im Auto

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AxelF.
Expert

Urteil zu Action-Cams und Dash-Cams im Auto

Moin Moin,

 

aufgrund des Gesetztes zur informationellen Selbstbestimmung ist die Verwendung und insbesondere die Veröffentlichung von Aufnahmen mit Action-Cams bzw. in Autos verwendeten Dash-Cams besonderen Regeln unterworfen. Sprich nicht alles was ich Filme, darf ich auch so ins Netz (Facebook, Youtube) stellen.

 

Hierzu noch mal der Kommentar zu einem aktuellen Gerichtsurteil in der Welt:

 

http://www.welt.de/wirtschaft/article131154151/Auto-Videokamera-verstoesst-gegen-Datenschutzgesetz.h...

 

Gruß

Axel


(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂



Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!




(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
2 ANTWORTEN 2
profile.country.DE.title
Ambos.
Forenjunkie

Hab den Bericht gestern auch im TV gesehen, ist eigentlich das was man in der Fotografie auch beachten sollte. Ähnliche Urteile hat es auch zu den Wildkameras gegeben.

https://www.facebook.com/groups/169446286405248/
profile.country.DE.title
pingu_
Alter Hase

Ich habs zur Hälfte gelesen und war insofern enttäuscht, dass gerade Gerichte das nicht anerkennen wollen. 

Wegen Youtube und Co ist es schon in Ordnung, nur wer will das kontrollieren, dass das keiner macht. 



Bitte verzichtet bei mir auf Kudos! Nehmt euch lieber Zeit, zu einem Bild was zu schreiben statt 10 Kudos zu vergeben. Ich hab meine Kudosanzeige eh abgeschaltet. Eure Kudos sind bei mir umsonst.

Pingu wirft noch einen Gruß hinterher... Mitglied im Club seit Juli 2008. Möge dein nächstes Bild dich mehr zufrieden stellen, als das gerade gemachte!