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Model - Vertrag??????

profile.country.DE.title
fury-han
Mitglied

Model - Vertrag??????


Hallo Sonüsse,


ich hab da mal ne Frage ;-).


Wenn ich bei einer Sportveranstaltung fotografiere und dabei, ein für mein Gefühl gutes Bild von nur einem kleinen Teil der Sportler habe, bei denen aber genau das Gesicht zu erkennen ist, brauche ich dann einen Model-Vertag um das Bild hier zu veröffentlichen????


Im Speziellen, Bootsrennen, ein Teil einer Bootsbesatzung.


Schon im Voraus danke,


Stefan



im Club seit 01.02.2009
3 ANTWORTEN 3
profile.country.DE.title
rudgerthies
Vielschreiber


Hallo Stefan,


Du benötigst die Zustimmung der Personen, die abgebildet sind. Diese Zustimmung kannst Du aber bei Sportlern auf Wettkämpfen in der Regel als gegeben ansehen. Amateurtsportler freuen sich meistens über ein veröffentlichtes Bild, die denken gar nicht daran Dir etwas anzuhängen. Stars haben oft Sponsoren, die Ihren Namen abgebildet sehen wollen, da besteht aus anderem Grund häufig kein Interesse daran, nicht kommerziell genutzte Bilder zu verbieten. Das könnte sonst schlechte Presse geben.


Aber das ist nicht alles, auch der Veranstaltet hat Rechte. Musst Du in einen abgesperrten Bereich, um die Veranstaltung zu sehen, solltest Du Dir die Bedingungen anschauen, unter denen Dir der Veranstalter die Eintrittskarte verkauft. Da kann das Veröffentlichen von Bilder verboten sein.


Hundert Prozent Sicherheit bekommst Du nur mit Verträgen. Aber die bekommst Du als Hobbyfotograf praktisch nicht. Der Rest hängt von der Interessenlage ab.


Viel Grüße
Achim






profile.country.DE.title
AxelF.
Expert

Moin Stefan,


ich nehme an, dass es sich bei deinem Sportler um einen Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung handelt.


Hier gelten entweder die Bedingungen des Veranstalters: sprich wenn er Aufnahmen und deren Veröffentlichung zulässt kann der Sportler sich nicht dagegen wehren
oder wenn der Veranstalter dies nicht geregelt hat, aber offiziell eingeladen wurde (Plakate, Presse) gilt das ganze als öffentliche Veranstaltung und es greift § 23 KunstUrhG:










> § 23 KunstUrhG
>
> (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
>
>

1 Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2 Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

*3 Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;*
4 Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


Wobei eine Sportveranstaltung unter Punkt drei fällt.


Siehe auch den Kommentar im Law-Blog unter "Versammlungen, Aufzüge u.Ä.":
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst/





Handelt es sich aber "nur" um ein Training, so gilt das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen.


Gruß
Axel


(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂



Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!




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profile.country.de_DE.title
Ditmar.
Mitglied


Es gibt da in ca.2,5 Monaten eine Veranstalltung, dort gibt es auch Beiträge zu diesem Thema "Juristische Fragen in der Fotografie - Urheberrecht", wäre doch sicher eine Gute Gelegenheit etwas mehr darüber zu erfahren, und ganz nebenbei trifft auch noch ein paar "Sonüsse". :wink:

Gruß
Ditmar