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Hallo Leute
Wollte von euer Sicht wissen wie das ausieht wenn man mit Minderjähringen Fotos machen möchte.
MIt Minderjährigen meine ich Personen zwischen 14-17 Jahren alt. Braucht man da eine Erlaubnis von den Eltern?
Gruß
Mucha
Habe wirklich gemacht. Nur ich sehe du benutst anderes Word. Modelreleasevertrag habe ich noch nie gehört
Danke für die Hilfe
Kein Ding,
übrigens Verträge für Gebäude findest du unter "Property Release" 🙂
LG Jens
1978mucha schriebHallo Leute
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> Wollte von euer Sicht wissen wie das ausieht wenn man mit Minderjähringen Fotos machen möchte.
> MIt Minderjährigen meine ich Personen zwischen 14-17 Jahren alt. Braucht man da eine Erlaubnis von den Eltern?
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> Gruß
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> Mucha
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Ich habe die anderen Kommentare auch gelesen, deshalb will ich erst mal fragen, was für Fotos angefertig werden sollen und was hinterher mit den Fotos passieren soll. Es ist nämlich keinesfalls nötig grundsätzlich schriftliche Verträge anzufertigen, nur soviel vorab.
> Henry schrieb
> Hallo Mucha
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> ich bekomme immer wieder Anfragen nach einen shooting von Mädchen unter 18 Jahren.
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> Die Einverständniserklärung beider Eltern ist obligatorisch, Anwesenheit noch besser.
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> Wenn keines von beiden möglich ist, mache ich kein einziges Foto.
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> LG
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> Henry
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Mal ein Beispiel:
Du bist niedergelassener Porträtfotograf, eine Mädchen, 16 Jahre, kommt zu dir und möchte Bilder für einen Ausweis. Du verweigerst die Aufnahmen mit dem Hinweis du bräuchtest erst eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, besser noch sollten sie gleich mitkommen, sonst kannst du die Fotos nicht machen. - Das meinst du nicht wirklich, oder?
Du schreibst "obligatorisch", also "zwingend erforderlich", das ist schlichtweg falsch.
> Kallarie schrieb
> ich weiß nicht wie relevant das für andere ist.
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> Wäre ich in der Situation
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> als "diejenige" mit den Rechten am Bild auch mit der Einwilligung meiner Eltern und deren Anwesenheit,
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> würde mich interessieren
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> für welchen Zweck,unter besonderer Berücksichtigungen diverser Medienverbreitungen die Fotos sind , und was aus den Dateien wird..
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> und das schriftlich...
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> liebe grüße Ulrike
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Das wäre dann aus Sicht des Modells. Die Frage hier schneidet das Thema aber aus Fotografensicht an, was wohl auch sinnvoll ist, da sich Modelle (egal ob minderjährig oder nicht) selten Gedanken über die Rechtslage machen, sondern einfach gute Bilder wollen - ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, beantwortet aber kaum die Frage.
> Henry schrieb
> Hallo Ulrike,
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> ein Vertrag, der diese Sachen regelt ist eh obligatorisch, minderjährig oder nicht!
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> LG
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> Henry
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"obligatorisch" scheint eines deiner Lieblingswörter zu sein. Warum braucht es einen Vertrag, wenn zwei Personen ein Shooting absolvieren und warum muss vertraglich festgelegt sein, was mit den Bildern passiert. Wie ist denn beispielsweise die Rechtslage, wenn kein Vertrag zwischen beiden besteht? Gereicht das dann zum Nachteil einer der beiden Parteien?
Grundsätzlich muss nichts, kann aber alles geregelt werden. Ist nichts geregelt, greifen die gesetzlichen Vorschriften und die sind eigentlich weder für Modell noch für Fotografen besonders nachteilig. Der Fotograf darf halt nicht veröffentlichen, aber anfertigen darf er die Bilder allemal.
Hallo,
du solltest dich gut informieren bevor du mit diesem Wissen über die Bildrechte los fotografierst! Du musst keinen Ärger bekommen, kannst aber 🙂
LG Jens
+Das wäre dann aus Sicht des Modells. Die Frage hier schneidet das Thema aber aus Fotografensicht an, was wohl auch sinnvoll ist, da sich Modelle (egal ob minderjährig oder nicht) selten Gedanken über die Rechtslage machen, sondern einfach gute Bilder wollen - ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, beantwortet aber kaum die Frage.+
Ich bin mir nicht sicher mit welchen und ob du überhaupt schon mit Models gearbeitet hast, aber bevor das erste Bild gemacht wird, wird von den Models nach dem Vertrag gefragt oder sie legen einen eigenen vor. Anders kenne ich es nicht!
+lg jens+
+Ein anderes Beispiel, das das verdeutlicht:+
+Zwei Familien machen einen gemeinsamen Spaziergang. Die Kinder sind 12, 13, 14 und 15 Jahre alt. Familienvater A fotografiert alle Kinder (zwei sind seine) beim Herumtollen und stellt die Bilder bei Facebook ein. Die Nachbarsfamilie, ihr gehören die anderen beiden Bilder, verlinken sich darauf und teilen die Bilder. Zwischen beiden Familien gab es nie eine wie auch geartete Einwilligung zum Bilder machen und dennoch sind die Bilder sogar veröffentlicht worden. - Das Beispiel lässt sich genau so auch auf den Kindergarten übertragen und kein Hahn kräht danach.+
Oha, unglaublich was du da schreibst. Nur weil es alle machen ist es nicht legal und nur weil die Eltern es nicht anzeigen ist es auch nicht legal. Und wer in Facebook Bilder einstellt tritt die Rechte ab, hast du die rechte an Bildern von Fremden?
+Geht garnicht was du da schreibst.+
+LG Jens+
Du hast Recht: Ich habe es nicht explizit gemacht aber so gemeint: {color:#ff0000}Bei mir{color} ist die Einverständniserklärung beider Eltern obligatorisch, Anwesenheit noch besser. Wenn beides nicht möglich ist, mache ich kein einziges Foto.
LG
Henry