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Verunsicherung durch die neue EU-DSGVO

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huessi
Vielschreiber

Verunsicherung durch die neue EU-DSGVO

Ich kann unsere Regierung nicht verstehen, die wurden doch gewählt um das Volk vor Schaden und Rechtswidrigkeiten zu bewahren. Und jetzt diese neue EU-DSGVO? Diäten erhöhen und die Hand aufhalten wenn es um Zuwendungen geht das können die wie aus dem effeff.

 

Noch weniger verstehe ich die EU-DSGVO.

Ich darf also auch Personen fotografieren wenn ich mir das vertraglich zusichern lasse? Mit dem Vertrag bin ich aber immer noch nicht abgesichert da die Person jederzeit diesen Vertrag widerrufen kann?

 

Bedeutet ich benötige einen Wust an Papieren wenn ich Beispielsweise

-- Personen auf einem Steam-Punk-Fest o. ä. fotografieren möchte

-- Band-/Eventfotografie vornehme

-- Fotos auf Veranstaltungen für unsere Vereine mache

--

--

--

Wo bekomme ich rechtssichere Verträge oder Vertragsvorlagen her?

 

Einen Gruß aus der grauen Vorzeit dieses Forums sendet

Jürgen

 

 

 

... aussem Pott, dat is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.
Im Club seit Oktober 2010.
7 ANTWORTEN 7
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Nathan_D
Mitglied

Hallo huessi,

 

im Prinzip müsste immer noch ein Modelvertrag reichen - allerdings stellt sich die Frage, ob die bestehenden Verträge ausreichend sind.

Ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden, der sich mit dem Thema auseinandersetzt:
Teil 1: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Teil 2: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/

Ein weiterer Teil soll noch folgen.

 

Schöne Grüße

Peter


Nathan_D AKA Peter_S.

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huessi
Vielschreiber

Hallo Peter,

 

danke für Deine Mühe - jedoch das war mir bereits bekannt.

 

Ich suche natürlich, wie bestimmt auch Andere, eine leicht verständliche Erklärung und noch

besser - eine Vorlage für einen Vertrag den man im Prinzip von jedem unterzeichnen lassen kann.

 

Egal ob MR oder Street- oder Eventfotografie.

 

Gruß

Jürgen

... aussem Pott, dat is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.
Im Club seit Oktober 2010.
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Peter_S.
Genius

Hi Huessi,

 

hmm - leicht verständlich wird bestimmt schwierig.

Ich würde nach einem aktualisierten Modelvertrag Ausschau halten - damit solltest du erst mal weiterkommen.

 

Schöne Grüße

Peter

profile.country.DE.title
huessi
Vielschreiber


@Peter_S. schrieb:

Hi Huessi,

 

hmm - leicht verständlich wird bestimmt schwierig.

Ich würde nach einem aktualisierten Modelvertrag Ausschau halten - damit solltest du erst mal weiterkommen.

 

Hallo Peter S.

schön auch von Dir zu lesen/hören.

Genau das hatte ich mir auch gedacht, aber das Finden ist wieder so ein Problem.

Danke.

 


 

... aussem Pott, dat is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.
Im Club seit Oktober 2010.
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ReneBeukert.
Expert

Hi Jürgen,

 

das ist eine absolut schwierige Sache, aber letztlich war sowas früher oder später zu erwarten, da es da wohl einzig und allein um Datenschutz geht. In Zeiten wie Facebook und Co wohlgemerkt. 

Der falsche Weg isses natürlich die auf die Regierung mit ihren Diäten zu schimpfen, das hilft keinem weiter :wink:

Mal sehen was die nächste Zeit passiert, auf jeden Fall wirds keine einfache Lösung geben.

Aber solltest du als Pressefotograf nicht aussen vor sein?

 

VG René

welcome to the Rave Culture
profile.country.DE.title
huessi
Vielschreiber

Hallo Rene,

 

mir geht es um den privaten Bereich.

Wie kann man es da angehen, ModelRelaeseVertrag hat so, wie bisher, keine Gültigkeit mehr. Mache ich Fotos, Privat, bei einem SteamPunkFest oder einem anderen Event waren bisher keine Verträge notwendig weil die Leute auch gerne fotografiert werden. Mit dem neuen Datenschutz wird das, im wahrsten Sinn des Wortes, gefährlich illegal.

 

Was nun? Und ja man muss deshalb unsere Regierung beschimpfen, denn in Schweden (?) wurden diese Probleme abgewiesen. Hier hat man wieder mal geschlafen. Wie so oft.

 

Gruß Jürgen

... aussem Pott, dat is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.
Im Club seit Oktober 2010.
profile.country.DE.title
ILCENOvice
Mitglied

Hallo Jürgen,

 

ich beschäftige mich auch aus beruflichen Gründen viel mit der "neuen" DS-GVO.

 

So wirklich kann ich jedoch nicht sehen, dass es für den gennanten Zweck "Privater Bereich" Gründe für eine grundsätzlich neue Betrachtungsweise zum Zustand vorher mit BDSG aF gibt. Das sage ich wegen DS-GVO Artikel 2, Abs 2. lit c):

dejure.org - DS-GVO Artikel 2

 

Kommentar bspw. hier:

 

Datenschutz-Wiki - Artikel 2

 

Auch das BDSG nF übernimmt nahezu wortgleich die Formulierung

 

BDSG nF - §1

 

Demnach findet die Verordnung für den genannten Zweck "Privater Bereich" gar keine Anwendung.

 

Natürlich ist man damit nicht einfach raus und kann tun und lassen was man möchte. Das gemeinhin "Recht am eigenen Bild" genannte "Problem" gibt es natürlich weiterhin und kann wohl aus verschiedenen Gesetzen, Richtlinien und Rechtsprechung abgeleitet werden. Daher ist ein "vernünftiger" Umgang mit Privat-Fotografie und deren Bildern nach wie vor erforderlich. Das war aber schon vor DS-GVO so, gilt ab 25.05.2018 weiter und hat sich nicht geändert. Nur hat meiner Meinung nach die DS-GVO damit reichlich wenig zu tun - jedenfalls für den gennanten Zweck "Privater Bereich".  

 

Viele Grüße, ein sonniges Wochenende und gute Erkenntnisse bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem spannenden Thema

 

D.