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Hallo,
Sony hat mir den Wintercashback für ein Objektiv verweigert weil ich nicht mehr im Besitz dieses Objektives bin.
Hintergrund: Ich habe ein Objektiv im Fotofachhandel gekauft was auch berechtigt war.Nach 30 Tagen habe ich Cashback mit einem Foto wo nur die Seriennummer zu sehen war eingereicht,das reichte Sony aber nicht da sie ein Foto wollten wo auch das Modell zu sehen war.Ich hatte nach den 30 Tagen aber das Objektiv schon privat als Gebrauchtware mit Verlust verkauft,so war es schwierig ein 2. Foto zu bringen wo die Modelbezeichnung auch zu sehen war.Dies teilte ich Sony auch mit,das doch die Rechnung vorhanden sei wo die Seriennummer doch identisch mit dem Foto sei.Der Telefonsupport sagte mir aber dann sofort,das ich kein Cashback bekäme weil ich das Objektiv verkauft habe.Ich konnte aber das Foto mit der Modellbezeichnung nachliefern da ich den Käufer kannte und noch ein Foto machen konnte,dies reichte ich auch nach.Der Antrag wurde nochmals mit der Begründung abgelehnt da ich nicht mehr im Besitz des Objektivs bin.Also darf ich niemals ein Objektiv privat verkaufen was mit Cashback angeschafft wurde oder wie?Ich sehe das nicht so,ich habe nicht gegen die AGB verstossen die aussagt das für ein Objektiv das mit Widerrufsrecht oder Rücknahme auf Kulanz zurückgegeben wurde kein Anspruch auf Cashback besteht.Dies war bei mir aber nicht der Fall ,ich habe es als Gebrauchtware mit Verlust verkauft.
Hi Alphastar01,
Die Aktion scheint vorbei zu sein, die Aktions- und Teilnahmebedingungen findest du jedoch immer noch auf der Homepage hier. Eventuell findest du da die Antworten, die du suchst.
Viele Grüße
Julia
(Moderatorin)
Hallo Julia,
die ganze Geschichte spielte sich innerhalb des Zeitraumes ab,alle Fristen wurden eingehalten,
Sony verweigert die Auszahlung weil ich nicht mehr im Besitz des Objektives bin.
Ich habe es aber privat als gebraucht verkauft,das ist was anderes als wenn ich es mit Widerrufsrecht umgetauscht,
oder der Händler es auf Kulanz zum vollen Preis zurückgenommen hätte.In dem Fall würde dann auch die AGB zu dem Cashback greifen.
Aber Sony kann mir doch nicht verbieten mein Objektiv privat nach der Cashbackaktion zu verkaufen,
auf dieses Objektiv kann dann doch keiner mehr Cashback ein 2. mal beantragen.
Hallo aus Erding,
das sind ganz normale Regeln, da steht geschrieben, ein Foto vom Objektiv mit Seriennummer. Hast du das nicht, gibt es kein Geld. Ganz einfache Sache, dafür gibt es die Regeln. Wie immer im Leben, keine Schuld von Sony, keine Schuld vom Cashback- Partner, einfach besser lesen das nächste Mal. Hält man sich daran, klappt es Problemlos, meist innerhalb von 2 Wochen.
VG René
Hallo Rene,
ganz schlau hier was,die Regeln kenne ich ,das ist ungefähr mein 6. Objektiv was ich über Cashback einreiche.
Sony hat alles von mir bekommen Foto vom Objektiv in der Hand gehalten,wo nicht nur die Seriennummer zu sehen war sondern auch das Model (ganz wichtig).Dazu die Rechnung vom berechtigten Fotofachhandel.
Alles ordnungsgemäß nach 30 Tagen eingereicht- halt wie immer im Leben.
Wenn du aufmerksam mitgelesen hast geht es Sony nicht um Fotos ect. sondern sie verweigern mir die Auszahlung weil ich das Objektiv nach dem Antrag nicht mehr besitze.Die AGB`s von Sony sagen aber nur aus das wenn das Objektiv in Form vom Widerrufsrecht oder Kulanz des Händlers zurückgenommen wurde kein Anspruch besteht,was auch verständlich ist,aber nicht das ich es nicht privat verkaufen darf,das wäre ja auch ein Witz.Sony Objektive mit Cashback darf man nie mehr privat veräussern sonst droht Strafe......
ja hab ich wohl falsch gelesen, sorry.
Aber nach dem Verkauf gibt es halt auch nix mehr. Das wäre ja Betrug- genau genommen. Ich kann ja kein Cashback für ein Gerät wollen, das ich nicht besitze.
VG René
Verstehe ich nicht,
was ist denn daran Betrug,dann ist ja das Netz voller Betrüger,die ganzen Objektive die nach kurzer Zeit wieder privat,dann oft auch mit Verlust ,veräussert werden.
Für das Objektiv gibt es doch nur einmal Cashback,sprich ich kaufe es,kassiere Cashback und verkaufe es wieder.
Der neue Käufer kann ja nicht nochmal Cashback beantragen.
Mir kann Sony doch nicht nach dem Kauf vorschreiben was ich mit meinem Eigentum mache.
Was ist denn wenn ich es verschenke,darf ich das auch nicht?oder darf ich dann kein Cashback beantragen?
Zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe,befand sich das Objektiv noch in meinem Besitz.
Hallo alphastar01
Ich glaube das Sony dir Cashback verweigert, weil du gegen Punkt 24. verstoßen hast.
24. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Endkäufer. Wiederverkäufer und Händler sind von der Aktion ausgeschlossen.
Verbleibe mit schönen Bildern, Milliwαy
PS
Was mich eigentlich Interessiert, um welches Objektiv es sich handelt und welche Beweggründe zum Wiederverkauf geführt haben. Eventuell kann der eine oder andere User so einen Fehlkauf vermeiden.
Hallo Milliway,
im rechtlichen Sinne bin ich Endkäufer.
Wiederverkäufer ist z.B. der Fotohändler der das Objektiv ja von Sony bezogen hat,oder Verkäufer die dies gewerblich vertreiben.
Ist ja auch eigentlich logisch,sonst würden sich ja alle
Käufer die ein Objektiv von Sony/Fotohändler als Erstkäufer erworben haben und darauf in einer Aktion Cashback bezogen haben,sich bei einem anschließend privaten Verkauf strafbar machen oder das Cashback an Sony zurückzahlen müssen.Ich verstehe die AGB von Sony ,das wenn es zu Widerruf kommt oder der Händler es zum vollen Preis zurücknimmt,keinen Anspruch auf Cashback gibt.Aber in meinem Fall habe ich den vollen Kaufpreis bezahlt und es anschließend mit hohem Verlust für die kurze Zeit wieder verkauft.
Das Objektiv um das es geht ist das 16-35GM ,was absolut top ist.Ich habe aber zu Mittelformat gewechselt weil ich eine andere Art der Fotografie angefangen habe.
LG
Hallo @alphastar01,
ich gebe nun auch mal meinen Senf dazu.
Ich habe deinen Beitrag schon direkt nach der Erstellung gelesen, mich aber zurück gehalten dir zu antworten, weil ich es immer schwierig finde auf Beiträge dieser Art zu reagieren, wenn man nur eine Seite der Geschichte kennt. So auch hier - du stellst dich in der Opferrolle dar, jedoch bin ich der Meinung, dass du definitiv nicht das Opfer bist - lass mich dir meine Sichtweise erläutern:
Für mich liest sich dein Beitrag so, als würdest du Produkte mit einer laufenden Cashback-Aktion kaufen, dann schnell die für die spätere Cashback-Beantragung geforderten Fotos schießen und das Produkt dann schnellstmöglich mit - wie du schreibst - "Verlust" weiterveräußern.
"Verlust" ist hierbei geschickt formuliert, da du hierbei in meinen Augen nur den Verlust zwischen UVP bzw. Kaufpreis und dem Preis betrachtest, zu welchem du das Produkt dann privat verkaufst (welcher natürlich günstiger sein muss als der Preis, den man direkt beim Händler zahlt, sonst kauft es ja niemand von einem privaten Verkäufer).
Dann jedoch bekommst du (bzw. bekamst du in de Vergangenheit) die Cashback-Summe und warst damit unterm Strich im Plus. Hattest also keinen "Verlust" wenn man das gesamte Geschäft betrachtet.
Beim SEL1635GM wäre die Cashback-Summe 200€, somit kannst du es für 100 oder 150€ weniger privat weiterverkaufen. Die Person müsste natürlich im Idealfall nicht wissen, dass aktuell eine Cashback Aktion läuft, sonst klappt das natürlich nicht. Der Käufer würde das Objektiv sonst selbst kaufen und den Cashback beantragen.
Das ist in meinen Augen nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch wie von @Milliway aufgezeigt ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen - ob das nun rechtlich wasserdicht ist, müsstest du mit deinem Anwalt klären. Denn auch ein privater Verkauf ist in meinen Augen ein Wiederverkauf und macht dich zum Wiederverkäufer, selbst wenn du es nicht gewerblich machst.
Dich dann hier noch zu beschweren, auch wenn es in der Vergangenheit mehrfach geklappt hat und du hiermit sicher einige Euronen durch diese Strategie verdient hast finde ich etwas lächerlich. Ich gehe mal davon aus, dass Sony bzw. der Cashback Partner hier irgend ein Muster erkannt haben (z.B. haben mehrere Käufer das Objektiv dann in ihrem Sony Account registriert) und dir diesmal deshalb den Riegel vorgeschoben haben - in meinen Augen zurecht.
Welchen anderen Grund sollte es geben ein Objektiv bei Nichtgefallen mit "Verlust" weiter zu verkaufen anstatt es zu reklamieren? Sicher musstest du dich beim Verkauf auch beeilen, weil sonst andere Leute wiederum ihre Objektive (aufgrund des erwarteten Cashback-Geldes) günstig inserieren, somit warst du sicherlich noch in jeglichen Fristen um das Objektiv auch an den ursprünglichen Händler zurück zu geben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Ob ich mit dieser Unterstellung recht habe steht natürlich in den Sternen, aber da ich selbst schon öfter Cashback beantragt habe und hierbei nie Probleme hatte, denke ich, dass es einen guten Grund gibt, warum du diesmal keinen Cashback bekommen hast.
- Nic