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Vaio SVE14: neues Notebook, lauter Lüfter

GELÖST
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neurodrive
Neues Mitglied

Vaio SVE14: neues Notebook, lauter Lüfter

Hallo zusammen,


wie der Titel schon sagt - mein nagelneuer E14 (SVE14A2X1EH) hat einen recht lauten, dauernd laufenden Lüfter. Auch wenn der PC unbenutzt ist läuft das Ding permanent (Mein 7 Jahre alter Toshiba ist deutlich leiser). Man kann es über das Vaio Control Center etwas reduzieren, indem man den Betrieb für leise Umgebungen einstellt, aber das führt nur dazu, dass er nicht mehr ganz so laut aufheult. Laut ist dennoch immernoch. Ein BIOS-Update sowie Versuche, die Prozessorleistung in der Windows 8 eigenen Energieverwaltung zu drosseln, führten zu keinen Verbesserungen.


Staub würde ich ausschließen, da das Ding wirklich neu ist. Lässt sich da noch irgendwas machen oder gibt es da etwas von Sony aus? Würde mich über jede Antwort freuen, denn es stört massiv.



1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !


du hast Garantie !!!


1 ) zurück zum Händler


2 ) SONY_Support ( da das nur ein Forum ist )


3 ) Lüfterupdate , wenn es das gibt


4 ) Handbuch , ob es da Einstellungen gibt wo man .....?


5 ) Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:



§ 439 Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.


Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die

Umtauschprozedur erdulden.



Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

1 ANTWORT 1
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !


du hast Garantie !!!


1 ) zurück zum Händler


2 ) SONY_Support ( da das nur ein Forum ist )


3 ) Lüfterupdate , wenn es das gibt


4 ) Handbuch , ob es da Einstellungen gibt wo man .....?


5 ) Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:



§ 439 Nacherfüllung


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.


Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die

Umtauschprozedur erdulden.