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Hallo zusammen,
gestern abend hatte ich das Notebook noch an um im Internet etwas zu suchen.
Danach hatte ich es in den Ruhezustand geschickt (zugeklappt).
Als ich das Notebook heute morgen aufklappe war erst alles wie immer.
Login Bildschirm. Eingeloggt und dann dauerte es ewig bis ich im Windows Desktop war.
Auf Aktionen von mir reagierte der Computer nicht.
Und dann war das Bild eingefroren.
Ich habe den Rechner dann abgeschalten und neu gestartet.
Das Windows Logo erschien und kurz danach startete sich der Rechner selbst erneut.
Diesmal kam kein Windows Screen, sondern "Operation System not found".
Wenn ich denn Rechner dann neu starte und mit F2 ins BIOS gehe, dann steht da keine Festplatte mehr (beim Kaltstart stehen da 128GB).
In die Wiederherstellungskonsole bin ich zunächst nicht gekommen.
Als das dann geklappt hat bleibt der Rechner beim Prüfen der Festplatte wieder stehen.
Ist hier die Festplatte defekt?
Würde das Gerät dann einschicken bzw. zum Händler bringen.
Meine Daten konnte ich soweit erkennbar über ein Ubuntu Live System retten, welches ich vom USB Stick aus gestartet habe.
Hier konnte ich normal auf die Festplatte zugreifen.
Danke für eure Hilfe.
Hallo !!!
du hast Garantie .
also mach nichts , was die Garantie ändert ??? Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
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Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.
die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.
Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.
Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.
Danke für die schnelle Antwort.
Werde direkt morgen das Notebook zum Händler bringen.
Mal schauen was der dann sagt. Ewig kann ich nicht auf eine Nachbesserung oder Reparatur warten.
Benötige das Notebook für mein Studium. Nur deswegen habe ich mich auch mit der Datenrettung beschäftigt,
da vieles nur auf dem Notebook und nicht auf meinem PC vorhanden war.
Ich warte mal das Angebot ab.
Hallo !!!
Sorry , ich in nicht von Sony .
wünsche dir darum viel Erfolg , und lass dich nicht untergriegen
Klasse...
Das Gerät scheint einen Selbstheilungsprozess zu durchleben...
In die Recovery Konsole kam ich nun schon mal und nachdem ich das System auf Werkseinstellungen zurückgesetzt habe startet er nun auch wieder normal...
Nur halt im Werkszustand...
Würde für mich bedeuten...
Alles an Unsinn was mitgeliefert wird wieder deinstallieren.
Meine Software installieren...
Und warten bis es wieder passiert?
Was meint ihr? So werde ich sicher keinen Erfolg haben bei einer Reklamation...
Hatte aber halt auch keine Lust all meine Daten mitzuschicken...