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Notebook hochgefahren, anschließend geht nichts mehr...

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Dani_2012
Besucher

Notebook hochgefahren, anschließend geht nichts mehr...

Hallo,

habe eine Frage bzgl. meines neuen Notebooks.

Gekauft am 12.11.2012

Typ: SVE1512E6EW, Windows 8

Seit heute Morgen funktioniert mein Notebook nicht mehr richtig.

Es kam die Anzeige, dass der PC nicht richtig herunter gefahren wurde (am Tag zuvor abends hatte ich mein Notebook "zwangsabgeschaltet")  und es nun Probleme geben würde. Dieser Vorgang könnte über eine Stunde gehen.

Dann hab ich gewartet, es ging aber nichts voran.

Hab das Notebook dann auch wieder ausgemacht.  Wenn ich es jetzt starte, kommt das Vaio-Logo und ein Ladebalken (sprich Bildschirm an sich funktioniert eigentlich), aber dann bleibt das Bild dunkel. Der PC ist aber an !!!

Am vorigen Tag war das Notebook in meinem Auto für 2 Stunden, bin damit auch rumgefahren. Hatte es während der Fahrt die ganze Zeit aus und auch gut gesichert und gepolstert, sodass jetzt z.B. die Festplatte unmöglich beschädigt sein kann.

Kann mir jemand weiterhelfen???

(muss dazu sagen, dass ich ein richtiger Laie auf diesem Gebiet bin)

2 ANTWORTEN 2
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djkalle
Forenjunkie

Hallo !!!

du hast Garantie .

Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.

profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !!!

Danke , für die .... Antwort und die schnelle Rückinfo .