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Bluescreen bei Sony Vaio VPCEH3J1E

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isasand
Besucher

Bluescreen bei Sony Vaio VPCEH3J1E

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Wochen das o.g. Modell gekauft. Ohne am Systemzustand etwas geändert zu haben erhalte ich immer ein BlueScreen (bzw. nach einigen Sekunden, manchmal Minuten), sobald ich ein Netzwerkkabel anschließe oder über W-Lan ins Internet gehe.

Ein Sony-Update konnte ich am System noch durchführen.

Scheinbar scheint eine Hardware-Komponente nicht kompatibel zu sein.

Kann hier jemand weiterhelfen bzw. hat eine ähnliche Erfahrung gemacht ?

Danke und Grüße

3 ANTWORTEN 3
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo !!

1 ) du hast eine Garantie , also nutze sie , so lange es noch geht

2 ) hast du mal ein anderes Gerät genommen ?

3 ) was sagt der Support

  http://www.sony.de/support/de/contacts/ebook/email

profile.country.de_DE.title
isasand
Besucher

Hi,

danke für eine Antwort djkalle..

Zu 1: Das blöde hier ist nur, dass ich dann wahrscheinlich einige Woche warten kann, bis ich das Gerät zurück bekomme.. also werde ich das Ding nur im Notfall einschicken, wenn's nicht anders geht.

Zu 2: Ja, es liegt definitiv nur an diesem Gerät.

Zu 3: Support ist angeschrieben, nur leider bis heute keine Antwort :slight_frown:

Hab eine Vermutung woran's liegt und teste das mal...

Grüße

profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.