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Hallo Leute
Wollte von euer Sicht wissen wie das ausieht wenn man mit Minderjähringen Fotos machen möchte.
MIt Minderjährigen meine ich Personen zwischen 14-17 Jahren alt. Braucht man da eine Erlaubnis von den Eltern?
Gruß
Mucha
Bis jetzt hab ich das Thema nicht gelesen weil es mich nicht betrifft (dachte ich), nun hab ich alle Beiträge auf einmal ins Hirn gepackt.
Wenn's nach Henry geht, dann hätte ich mich ja schon fast strafbar gemacht, denn ich hab die halbe Festplatte voll mit Bildern von Minderjährigen (nicht meine Kinder). Die gehen oder gingen alle in die Klassen meiner Kinder und die Bilder sind alle während Ausflügen und ähnlichem entstanden. Alles ohne Einwilligung der Eltern. Der Unterschied ist nur, ich hab die Kinder nicht als "Model" fotografiert, sondern einfach während des Ausflugs.
Allerdings würde ich keins der Bilder irgendwo hochladen, ehe ich nicht die Eltern gefragt hätte. Auch die Schulen fragen zu Beginn des Schuljahres irgendwie die Eltern ab, ob sie Bilder von den Kindern auf der Homepage veröffentlichen dürfen.
Mein jüngstes Kind holte ich gestern von einer Geburtstagsfeier ab, nein es war vorgestern, da Mitternacht vorbei ist. Sie war in einem Kostümverleih, hatte dort Kostüme anprobiert, wurde geschminkt und auch fotografiert. Mich hatte keiner vorher gefragt, und ich würde in so einer Situation auch nicht drüber grübeln. Schließlich sollen die Fotos ja als Erinnerung dienen, genau so wie die Fotos, die ich von den Kindern mache. Die Fotografin bzw die Verleiherin hätte nach Henrys und Jens' Aussagen alle Eltern fragen müssen und einen schriftlichen Vertrag machen müssen.
Wenn ich einen 16 jährigen zum Passfotos machen zum Fotografen schicke, bekommt der Fotograf auch keine schriftliche Einwilligung von mir. Kind geht mit Geld los, lässt Fotos machen und kommt damit wieder heim.
Ebenso hab ich vor kurzem von der Klasse meiner Kleinen ein Klassenfoto gemacht. Gewünscht wurde es von der Klasse, eigentlich sollte Lulu den Fotoapparat mitnehmen und das Foto machen. Ich habs lieber selber gemacht, da wusste ich, was raus kommt. Bekommen hat das Foto als Erinnerung eine für kurze Zeit da gewesene Lehrerin, die damit ihr Abschiedsgeschenk bekommen hatte. Ich hab kein Elternteil vorher gefragt. Und das Foto dient langfristig natürlich auch als Erinnerung.
Hätte ich in den genannten Fällen jeweils einen Vertrag mit allen Eltern machen müssen? Laut Henry ja, so lese ich das jedenfalls aus Henrys Beiträgen raus, ebenso bei Jens. Timm ist allerdings der Meinung, dass ich das nicht brauche. Wer hat nun Recht???
Bis jetzt hab ich nicht das Gefühl gehabt, dass hier irgendwas zerpflückt wurde. Im Gegenteil, von Timm wurde bis jetzt immer ordentlich und sachlich geantwortet. Manch ein andere hätte schon den Schreibstil gewechselt und wäre vielleicht leicht ausgerastet.
Und ich hab das Ganze interessiert verfolgt und konnte die Beispiele alle nachvollziehen.
Und geärgert hab ich mich auch nicht.
Ich finde es immer wieder toll, das es im Club Spezialisten zu allen Themen gibt, die ihr Wissen unkompliziert und charmant zur Verfügung stellen. Auf das alle was davon haben.
Ich finde es immer wieder schade, das es im Club Spezialisten zu allen Themen gibt, die ihr Wissen in Zitate zerpflücken zur Verfügung stellen. Auf das sich alle ärgern und alle die Lust verlieren.
LG
Henry
{font:Times New Roman}Moin,
für meine Verhältnisse wird mit dem Thema viel zu sorglos umgegangen und zeigt das die meisten wohl noch kein Problem mit Bildrechten hatten. Ich persönlich kann schon drei Fälle aufzählen wo es ganz schwer in die Hose ging.
Meine und mit Sicherheit Henrys Einstellung und Vorgehensweise beruht auf solchen Erfahrungen.
Es kann und soll natürlich jeder für sich selbst einschätzen wie er mit diesem Thema umgeht.
Ich finde es aber mehr als bedenklich, hier im Forum wo sich überwiegend Einsteiger und Semipros befinden, es so darzustellen als ob alles ein Problem ist. Hier im Forum geht es ja darum Fotos einzustellen und zu veröffentlichen und da gibt es Regeln für.
Wenn ich in geschlossener Ortschaft 100 fahre, muss ich auch nicht erwischt werden, passiert aber etwas, bin ich fuhr ich dran.
Bildrechte haben eine lange "Halbwertszeit" und können ja auch noch nach Jahren eingestellt werden.
Letzten Monat fuhr ich durch unsere Stadt und saht ein 1 mal 5 Meter großes Banner mit Fotos von mir und zwei meiner Models an einem beauty Laden. Ich kann nur sagen die "Verhandlungen" laufen noch und es kommt von meiner und von Modelseite etwas auf den Laden zu!
Ich war als Fotograf der erste Ansprechpartner, da ich die Bilder digital vorliegen habe. Der Laden hat die Bilder in schlechter Auflösung aus dem Internet geklaut. Mittlerweile ist das eine gängige Praxis, ich ich kenne einige denen so etwas passiert ist. Einer meiner Bekannten macht viel in Bereich Konzert Fotografie, dem ist ähnliches passiert und da geht es derzeit um einen Streitwert von 200 000€.
Das sind natürlich extreme, aber wie viele Bilder von Kindern, die irgendwo auf einer Feier oder in der Zappelhalle waren, sind im Netz ohne das es der Betroffene weiß?
Paar Jahre später wird er von seinem Arbeitgeber gegoogelt und es wird sich vieleicht ein falsches Bild gemacht.
Ich kann nur jedem hier aus Erfahrung raten sich abzusichern, sowohl was Personenfotografie angeht als auch bei Gebäuden!
LG Jens{font}
Jens, es ging mir auch gar nicht darum, zu widersprechen oder zu sagen, man kann einfach fotografieren.
Kinder als Model fotografieren, dafür gehört sicher ein Vertrag. Und wenn Bilder davon ins Internet sollen, dann muss man das ebenso vorher schriftlich ausmachen. Nur was mach ich, wenn ich die Schulklassen aus unterschiedlichen Gründen fotografier?
Ich will ja kein Bild davon ins Internet stellen. Die Kinder sollen halt am Ende die Bilder bekommen. Oder gleich. Das ist praktisch stillschweigendes Einverständnis der Eltern. Und die haben das Vertrauen, dass ich die nicht ins Internet stelle.
Oder wie würdet ihr das handhaben???
Hallo Claudia,
lasse Dich nicht ins Boxhorn jagen. Du darfst Fotos überall nach meinem Verständnis fotografieren. Die Bedingungen dafür: Du bist dort, wo Du dich aufhalten darfst. Du fotografierst, einfach gesagt, nicht mit einem Tele in eine Wohnung hinein. Es gibt kein Fotografierverbot, darauf triffst Du aber häufig bei Veranstaltungen und in Museen. In manchen Ländern besteht auch für bestimmte Bauwerke ein Fotografierverbot.
Also aus Deinen Erinnerungsbildern auf der Festplatte dürfte Dir keiner einen Strick drehen können.
Du darfst diese Bilder auch im privaten Kreis herumzeigen. Es gibt natürlich Ausnahmen: Kommt ein Bild einer Beledigung gleich, darfst Du es auch nicht zeigen, auch nicht privat.
Nun geht's ans Veröffentlichen: Da greifen so viele Rechte und Interessen ... Aber so wie Du Dich verhälst, wirst Du eher keine Probleme bekommen.
Auch der Kostümverleiher durfte dieses Foto machen; steckt er es aber in eine Mustermappe oder hängt er es ins Schaufenster, sollte er Dich fragen. Er veröffentlicht ein Foto Deiner Jüngsten mit kommerziellen Absichten. Möglich, dass er sich das Recht in seinen Geschäftsbedingungen nimmt. Das ist aber nicht ohne.
Zurück zum Ausgangsthema: Ich kann Henry und Jens nur beipflichten. Ein schriftlicher Vertrag zwischen Model und Fotograf bringt beide auf die sichere Seite und vermeidet viel Ärger.
Viele Grüße
Achim
Nein, ins Boxhorn lass ich mich schon nicht jagen.
Nur wenn ich Jens und Ambos verfolge, dann müsste ich mir bei jedem Foto von Minderjährigen ne schriftliche Erlaubnis holen. Offensichtlich ist es da so, wie es Timm beschreibt.
Anders als du es beschreibst, mach ich das auch nicht mit den Bildern.
Natürlich sollte der Kostümverleiher diese Fotos machen, sicher im Auftrag der Mutti, die das organisiert hat. Und die Bilder werden uns wohl auf CD oder so zugestellt.
Liegt da der Unterschied? Die Verwendung der Bilder? Model, wie der Name schon sagt, Personen, die für bestimmte Aufnahmen vor der Kamera stehen, die der Fotograf irgendwie (weiter) verkauft. Für die braucht man Verträge. Privataufnahmen, auch von Minderjährigen, dafür nicht?
Übrigens sollte man, wenn man das Foto nur als JPG hat, das Foto minimal beschneiden, bevor man es wie auch immer weiter verwendet. So kann man auch als JPG beweisen, dass man das Foto gemacht hat. Für den Fall der Fälle.
Hallo Claudia,
das was hier als Modelvertrag besprochen wird, ist ein Vertrag über die Nutzungsrechte an Bildern. Und solche Verträge müssen bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Jens und Henry sprechen über eine besondere Situation: Ein Fotoshooting mit einem(r) Minderjährigen. Und da ist es gut, dass auch die Eltern vorher wissen, was ihr Kind macht, und wie es sich fotografieren läßt oder lassen möchte.
Das Fotografieren, mit den Ausnahmen, die ich schon beschrieb, ist immer erlaubt. Die Veröffentlichung ist das nicht. Ja, in der Verwendung der Bilder liegt der Unterschied. Und Verträge? Wenn Du ein Mannequin bezahlst, kommt ein Vertrag zu stande, auch wenn nichts Schriftliches vorliegt.
Und zu Deiner Frage wegen den Klassenfotos: Wenn ein Lehrer oder ein Rektor Dich bittet Klassenaufnahmen zu machen, bis Du auf der sicheren Seite beim Fotografieren. Und die Bilder würde ich an andere Eltern weitergeben mit dem Hinweis, dass die Bilder nur zur privaten Nutzung sind. Wenn die Schule das Bild auf Ihrem Internetauftritt nutzen möchte, gibst Du der Schule das Bild mit dem Hinweis, dass Du mit der Internetveröffentlichung einverstanden bist, sofern die Schule über alle anderen Rechte für die Veröffentlichung verfügt.
Viele Grüße
Achim
Grundsätzlich handhabe ich das so. Fotografieren kommt aus meiner Sicht eher mit der Zustimmung der Eltern zustande. Der Lehrer ist da nicht vordergründig interessiert, ist höchstens auf den Fotos mit drauf.
Klar, grundsätzlich könnte jeder diese Bilder im Internet veröffentlichen, ohne dass der Rest Bescheid weiß. Darauf hab ich keinen Einfluss.
> Henry schriebIch finde es immer wieder toll, das es im Club Spezialisten zu allen Themen gibt, die ihr Wissen unkompliziert und charmant zur Verfügung stellen. Auf das alle was davon haben.
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> Ich finde es immer wieder schade, das es im Club Spezialisten zu allen Themen gibt, die ihr Wissen in Zitate zerpflücken zur Verfügung stellen. Auf das sich alle ärgern und alle die Lust verlieren.
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> LG
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> Henry
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Beschwer dich doch ganz einfach bei den Programmierern dieses Forum, die es nicht vestanden haben eine Stuktur zu schaffen, die es erlaubt der Reihe nach zu lesen und auf einzelne Beiträge zu antworten, so dass der übergeordnete Zusammenhang nicht verloren geht. Ein Darstellung mit Unterästen hätte da beispielsweise schon genügt.
So ganz nebenbei finde ich es immer wieder erbaulich, dass anscheinend einige erwarten Expertenwissen einfach mal so eben in einem kompletten Beitrag hingeschrieben zu bekommen, ohne zu berücksichtigen, dass gerade in Rechtsfragen viele Fakten eine Rolle spielen, die man nicht eben so abhandeln kann. Um dem Thema auch nur einigermaßen gerecht zu werden, könnte man spielend zehn Seiten schreiben und würde nur die wichtigsten Punkte abgehandelt haben. Wie also, soll es deiner Meinung nach bei der vorhanden Struktur möglich sein Expertenwissen einzubringen, ohne zu zitieren, damit auch jeder Neuleser versteht, worauf sich die Antwort überhaupt bezieht? - Zudem gibt es zahlreiche Seiten im Netz, die die Thematik schon erschöpfend aufbereitet haben und ein paar davon wurden auch verlinkt.
Es stimmt schon, man verliert die Lust überhaupt zu schreiben genau in diesem Forum sehr schnell, weil nicht in der Sache diskutiert wird, sondern vermeintliches Wissen zum besten gegeben wird, ohne zu differenzieren. - Ein Grund, warum ich selten hier schreibe, obwohl ich schon lange dabei bin.
LG Timm
+pingu+, +rudger+ beschreibt die Sachlage sehr gut und auch euer kleiner Kommentarabtausch trifft die Sachlage sehr gut. Wichtig ist letztlich immer die Veröffentlichung und nicht die Anfertigung. Einen Punkt gibt es noch, den ich an Hand des unten stehenden Zitates erläutern möchte
> pingu schrieb
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> Übrigens sollte man, wenn man das Foto nur als JPG hat, das Foto minimal beschneiden, bevor man es wie auch immer weiter verwendet. So kann man auch als JPG beweisen, dass man das Foto gemacht hat. Für den Fall der Fälle.
Es wurden in Urheberfragen schon Fälle verhandelt, in denen der Fotograf die Rohdatei nachweisen konnte und die Gegenpartei nur das "JPEG" besaß und dennoch der Fotograf den Rechtsstreit verlor. Der Gesetzgeber schützt den Urheber. Die Tatsache, dass eine der beiden Parteien im Besitz der Negative ist, sagt aber noch nichts über die Urheberschaft aus. Wenn du dich mit deiner Kamera von deiner Freundin fotografieren lässt, ist sie die Urheberin des Bildes und hat entsprechende Urheberrechte, obwohl es deine Kamera war und du sogar die Rohdatei besitzt.
Auch hier sieht man schnell wieder, dass in der Rechtssprechung vieles nicht so ist wie es der gesunde Menschenvestand erwarten würde.