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Hallo Leute
Wollte von euer Sicht wissen wie das ausieht wenn man mit Minderjähringen Fotos machen möchte.
MIt Minderjährigen meine ich Personen zwischen 14-17 Jahren alt. Braucht man da eine Erlaubnis von den Eltern?
Gruß
Mucha
Ambos schrieb
> +Ein anderes Beispiel, das das verdeutlicht:+
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> +Zwei Familien machen einen gemeinsamen Spaziergang. Die Kinder sind 12, 13, 14 und 15 Jahre alt. Familienvater A fotografiert alle Kinder (zwei sind seine) beim Herumtollen und stellt die Bilder bei Facebook ein. Die Nachbarsfamilie, ihr gehören die anderen beiden Bilder, verlinken sich darauf und teilen die Bilder. Zwischen beiden Familien gab es nie eine wie auch geartete Einwilligung zum Bilder machen und dennoch sind die Bilder sogar veröffentlicht worden. - Das Beispiel lässt sich genau so auch auf den Kindergarten übertragen und kein Hahn kräht danach.+
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> Oha, unglaublich was du da schreibst. Nur weil es alle machen ist es nicht legal und nur weil die Eltern es nicht anzeigen ist es auch nicht legal. Und wer in Facebook Bilder einstellt tritt die Rechte ab, hast du die rechte an Bildern von Fremden?
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> +Geht garnicht was du da schreibst.+
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> +LG Jens+
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Streichen wir Facebook und nehmen seine eigene Seite, dann ist der Sachverhalt der Rechteabtretung an Facebook vom Tisch. Zwischen den Familien herrscht eine stillschweigende Übereinkunft und die Übernahme der Bilder schrieb ich rein, um aufzuzeigen, dass diese sogar genau dadurch noch bestätigt wird.
Du irrst übrigens, ich darf jederzeit Kinder fotografieren, nur gegen die Veröffentlichung könnten andere etwas haben. Das Beispiel sollte zeigen, dass die Nachbarn nichts dagegen haben und damit wurden auch keine Rechte verletzt.
Man muss zudem unterscheiden, was der Staat verbietet und was Rechte Dritter betrifft. Der Schutz vor Pädophilie greift beispielsweise schon bei der Anfertigung von Bildern, hier ist das Anfertigen klar verboten und stellt schon eine strafbare Handlung dar.
Bei der Fotografie von Minderjährigen stellt das Anfertigen von Bildern keine strafbare Handlung dar (es kann Ausnahmen nach der Art der Aufnahmen geben, was aber nicht grundsätzlich etwas mit dem Erstellen von Bildern zu tun hat). Der Gesetzgeber möchte allerdings sicher gehen, dass die Rechte der Beteiligten gewahrt bleiben und da Minderjährige einen besonderen Schutz genießen ist vor Veröffentlichung das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Selbst, wenn eine Veröffentlichung vor Einholung des Einverständnisses erfolgt, liegt noch keine Staftat vor. Allerdings können die Eltern dann gerichtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen. Tun sie das nicht, hätte auch in diesem Fall "keinen Vertrag gemacht zu haben" keine Auswirkungen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt solche Fälle nicht von sich aus (Ausnahmen hängen mit den Bildinhalten zusammen), sondern der Rechteinhaber muss klagen.
Also, bitte nicht immer so tun, als ob Fotografen ohne schriftlichen Vertrag schon fast mit einem Fuß im Gefängnis stehen.
nur mit unterschrift...
gruß
heinz