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Hallo Leute
Wollte von euer Sicht wissen wie das ausieht wenn man mit Minderjähringen Fotos machen möchte.
MIt Minderjährigen meine ich Personen zwischen 14-17 Jahren alt. Braucht man da eine Erlaubnis von den Eltern?
Gruß
Mucha
> Ambos schrieb
> Hallo,
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> shooting mit Minderjährigen mache ich nur mit SCHRIFTLICHER Genehmigung (Vertrag) mit beiden Eltern und auch niemals alleine und auch nicht in "erotischen" Posen! Auch Bikini shooting lehne ich ab. Und dann ist es auch ganz wichtig ob es Fotos zur Erweiterung meines Portfolio ist oder ein Auftragsshooting.
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> LG Jens
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Das ist deine persönliche Haltung, zur Rechtslage sagt das aber nichts aus.
Interessieren würde mich, wo sich die Unterscheidung zwischen "zur Erweiterung meins Portfolio" und "Auftragsshooting" niederschlägt.
> Ambos schrieb
> Hallo Ulrike,
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> wie Henry schon geschrieben hat, brauchst du grundsätzlich einen schriftlichen Vertrag wenn du Personen fotografierst, das Recht am eigenen Bild steht über allem. Dieses Recht muss der fotografierte "abtreten" sonst ist es verboten irgendetwas mit den Bildern zu machen. Und was mit den Bildern gemacht wird, regelt ein Vertrag. Ich habe mittlerweile einen Ordner mit über 500 Verträgen, das dient zu meiner eigenen Sicherheit, weil wenn irgendwo ein Bild auch nach Jahren auftaucht bin ich als Fotograf der erste Ansprechpartner.
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> LG Jens
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Das stimmt so einfach nicht. Ein schriftlicher Vertrag wird vom Gesetzgeber nirgends gefordert. Das "Recht am eigenen Bild" hat die abgebildete Person, das Urheberrecht liegt auf Seiten des Fotografen. Beide können Bilder nur dann veröffentlichen, wenn beide damit einverstanden sind. Der Fotograf, weil er das Urheberrecht hat und die abgebildete Person, weil es das Bildnisrecht gibt.
Ein Vertrag regelt die Nutzungsrechte, also das, was jede der beteiligten Personen mit dem Bildern darf bzw. eben nicht darf. Keine der beiden Parteien muss dazu irgendwelche Rechte abtreten, sondern nur die Nutzung wird vereinbart.
Es ist schon richtig, wie das rechtlich interpretiert wird, beschäftigt die in Deutschland viele Gerichte, und es gibt tatsächlich unterschiedliche Urteile.
Ich bin lieber auf der sicheren Seite: wenn ich Minderjährige fotografiere, will ich einen Vertrag und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Wer lieber russisches Roulette spielt, kann das auch gerne machen. Ist nicht mein Ding.
LG
Henry
+Interessieren würde mich, wo sich die Unterscheidung zwischen "zur Erweiterung meins Portfolio" und "Auftragsshooting" niederschlägt.+
Bei einem Auftragsshooting sind die Bildrechte durch das Honorar beim Auftraggeber. Auch das wird natürlich vertraglich geregelt. Je nach Auftrag z.B. Editorial wird auch der Fotograf nicht benannt.
LG Jens
> Ambos schrieb
> Hallo,
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> du solltest dich gut informieren bevor du mit diesem Wissen über die Bildrechte los fotografierst! Du musst keinen Ärger bekommen, kannst aber
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> LG Jens
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Falls du mich meinst, kann ich dich beruhigen, ich mach das schon eine ganze Weile beruflich und habe auch schon reichlich Minderjährige in allen Lebenslagen vor der Kamera gehabt. Schriftliche Verträge schließe ich nur, wenn Inhalte verhandelt werden und es dabei um größere Summen geht, an die sich später möglicherweise niemand mehr erinnern will.
Bei allem Wohlwollen schriftliche Verträge abzuschließen, wenn es sinnvoll ist, um mal ein minderjähriges Modell abzulichten, braucht es so etwas noch lange nicht. Der Gesetzgeber schreibt das nicht vor und was viel wichtiger ist, es muss ja auch erst mal eine Situation geben können, die sich zum Nachteil einer der Parteien auswirken kann.
Gerichte prüfen da beispielsweise vorher durchaus, ob überhaupt wer zu Schaden gekommen ist, denn daraus muss dann ja letztlich das Maß des Schadens und ggf. Schadensersatz bemessen werden.
Es ist also immer wichtig einen kompletten Fall zu betrachten, ehe man urteilt. Nur, weil ein Fotograf ein minderjähriges Modell ablichtet, macht er sich noch lange nicht strafbar. Es kommt immer auch darauf an, was mit den Bildern geschieht, wer was damit macht und welche Rechte dem ggf. entgegenstehen.
Hallo,
wenn du das ja beruflich machst, schick doch einfach mal einen Link, dann klärt sich bestimmt einiges bezüglich deiner Vorgehensweise.
🙂
LG Jens
> Ambos schrieb
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> Ich bin mir nicht sicher mit welchen und ob du überhaupt schon mit Models gearbeitet hast, aber bevor das erste Bild gemacht wird, wird von den Models nach dem Vertrag gefragt oder sie legen einen eigenen vor. Anders kenne ich es nicht!
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> +lg jens+
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Ich habe schon mit so vielen Modellen gearbeitet, dass ich sie nicht mehr aufzählen kann. Wenn es nur um schöne Bilder für die Jungs und Mädels geht, verzichte ich häufig auf einen schriftlichen Vertrag. Eine Absprache, die im Streitfall ggf. schwer zu beweisen wäre - das ist mir schon klar - reicht in der Regel. Auch, weil ich mit Modellen öfter zusammenarbeiten möchte. Wenn ich allerdings ein Interesse an einer Verwertung der Bilder habe oder im Auftrag Dritter handle, ist ein Vertrag sinnvoll - der sollte dann auch schriftlich abgefasst sein.
Mich haben bisher erst eine handvoll Modelle vor dem Shooting nach Verträgen gefragt oder einen "TfP-Vertrag" aus dem Netz vorlegen wollen. Nach ein bisschen Aufklärung zur Rechtslage meinerseits und der Hinzunahme meiner vertraglichen Erwartungen, war das Thema schriftlicher Vertrag entweder gegessen oder das Modell nicht mehr gesehen. - Man muss die Dinge nicht komplizierter handhaben, als sie sind.
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> > Ambos schrieb
> > +Interessieren würde mich, wo sich die Unterscheidung zwischen "zur Erweiterung meins Portfolio" und "Auftragsshooting" niederschlägt.+
> >
> Bei einem Auftragsshooting sind die Bildrechte durch das Honorar beim Auftraggeber. Auch das wird natürlich vertraglich geregelt. Je nach Auftrag z.B. Editorial wird auch der Fotograf nicht benannt.
>
> LG Jens
Moment, da sind wir schon wieder viel zu weit. Ein Auftragsshooting bedingt in der Regel einen +Modelrelease+ durch den das Modell ihre Rechte am Bild an den Fotografen oder den Auftraggeber abtritt. Der Fotograf kann sein Urheberrecht nicht abtreten, aber er kann dem Auftraggeber weitreichende Nutzungsrechte einräumen. Rechtlich ist es übrigens noch mal eine Unterscheidung ob man als Fotograf beim Auftraggeber angestellt ist oder selbständig arbeitet.
Da in so einem Fall ein kommerzielles Interesse bezogen auf die Nutzung der Bilder existiert, ist es natürlich sinnvoll alles vertraglich abzusichern.
Eine andere Frage wäre dann ggf. noch das Honorar des Modells. Arbeitet dieses berufsmäßig schon länger im Business, auch als Minderjährige, kann es durchaus sein, dass seine Unterschrift auch ohne Einwilligung der Eltern vor Gericht anerkannt wird - ist durchaus Usus bei Berufsmodellen, die noch Minderjährige, aber schon 16 sind. Das Land, in dem geshootet wird, könnte auch noch eine Rolle spielen, aber das betrifft jetzt schon lange nicht mehr den Ausgangsfall: Fotograf schießt minderjähriges Modell
> Ambos schrieb
> Hallo,
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> wenn du das ja beruflich machst, schick doch einfach mal einen Link, dann klärt sich bestimmt einiges bezüglich deiner Vorgehensweise.
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> LG Jens
Was für einen Link meinst du? Zu Webseiten, die sich mit dem Thema beschäftigen oder zu meiner Seite?
Henry schrieb
> Es ist schon richtig, wie das rechtlich interpretiert wird, beschäftigt die in Deutschland viele Gerichte, und es gibt tatsächlich unterschiedliche Urteile.
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> Ich bin lieber auf der sicheren Seite: wenn ich Minderjährige fotografiere, will ich einen Vertrag und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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> Wer lieber russisches Roulette spielt, kann das auch gerne machen. Ist nicht mein Ding.
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> LG
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> Henry
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Auf der sicheren Seite zu sein, ist ja nicht verkehrt. Nur irritiert mich die Darstellung, Fotografen begingen strafbare Handlungen, nur weil sie Minderjährige ohne Einverständnis ihrer Eltern ablichten. Dem ist definitiv nicht so. Da müssen schon noch ein paar andere Fakten dazukommen, ehe so etwas strafbar wird.