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VAIO SVE1713A6EW - Festplatten Fehler

JanLeipertz
Neues Mitglied

VAIO SVE1713A6EW - Festplatten Fehler

Hallo,

 

wo/wie kann ich herausfinden ob mein PC noch Garantie hat?

Ich habe nämlich folgendes Problem: Ich habe heute mein Laptop gestartet und sofort erschien ein Fehler mit der Festplatte. Folgendes habe ich dann erhalten:

 

Anweisungen zum Beheben von Festplattenfehlern:

Es wird dringend empfohlen, dass Sie den Computer sichern, um möglichen Datenverlust zu vermeiden.

Nachdem Sie die Daten auf dem Computer gesichert haben, sollten Sie sich an den Computerhersteller oder einen anderen technischen Hardwaresupport wenden, um festzustellen, ob der fehlerhafte Datenträger repariert oder ausgetauscht werden muss.

Es wird empfohlen, diese gedruckten Anweisungen zusammen mit den Sicherungsmedien für die Daten (z. B. CDs oder USB-Speicherstick, die für die Sicherung verwendet werden) aufzubewahren, damit Sie alles, was Sie zum Reparieren des Computers benötigen, jederzeit griffbereit haben.

Die folgenden Informationen sollen dem technischen Hardwaresupport beim Diagnostizieren der fehlerhaften Festplatte helfen.

Datenträgername: HGST HTS545050A7E380
Volume: C:\;E:\;G:\

 

Jetzt muss ich wissen, ob "Nachdem Sie die Daten auf dem Computer gesichert haben, sollten Sie sich an den Computerhersteller oder einen anderen technischen Hardwaresupport wenden, um festzustellen, ob der fehlerhafte Datenträger repariert oder ausgetauscht werden muss." unter die Garantie fällt oder nicht. 

1 ANTWORT 1
profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo ,

1)

wann hast du denn das Gerät gekauft ?

 2)

hier mal ein Festplattentool , zum Testen der Platte

http://crystaldiskinfo-portable.softonic.de/

3)

Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

 Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

 die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

 Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

 Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.