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Das rechte Recht bei Mängeln am TV

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Fellflugzeug
Vielschreiber

Das rechte Recht bei Mängeln am TV

mag mich generell in Niemandes Angelegenheiten einmischen. aber da ich hier doch regelmäßig Threads sehe, die sich um die Mangelbeseitigung bei nicht korrekt funktionierenden SONY TVs drehen und anscheinend in einer stressigen Odyssee enden, will ich vielleicht doch mal was richtig stellen:

 

gebe Euch generell vollkommen Recht, dass es für einen Weltkonzern wie SONY irgendwo peinlich ist, dass man anscheinend so krass mit der Firmware und Android kämpft und keine gscheite Performance hinbringt bei den Summen, die die Flimmerkisten kosten. und anscheinend auch wie aufwändig die Kommunikation mit dem Sony Support ist.

 

ABER

Viele Kunden gehen bei Sachmängeln tatsächlich den falschen Weg wenn sie sich direkt an SONY wenden.

gerade in den ersten 6 Monaten nach Kauf (Beweislastumkehr 477 BGB nutzen!) ist der richtige Ansprechpartner der Verkäufer/Händler als direkter Vertragspartner aus dem Kaufvertrag. Nicht Sony als Hersteller.

 

heißt viele Kunden können sich den ganzen SONY-Ärger ersparen, wenn man einfach zum Händler geht, den TV als defekt meldet, abholen lässt und ein mangelfreies Neugerät einfordert. es ist rechtlich beim Händler wirklich unproblematischer als bei SONY mit den ganzen Support-Hürden und den "neuwertigen" Ersatzgeräten, die man dann anscheinend angeboten bekommt.

SONY ist da also manchmal einfach echt der falsche Ansprechpartner.

 

das Gewährleistungsrecht für Verbraucher ist in Deutschland erstmal eng an den Kaufvertragspartner gekoppelt - bei manchen Kunden muss man tatsächlich auch einfach den Volksglauben der "Garantie" beseitigen, denn das wird ständig mit der 24 monatigen Gewährleistungspflicht verwechselt. ein freiwilliges Garantieversprechen ist etwas völlig Anderes (siehe z. B. "Lebenslange Garantie auf den IQ-Drive Invertermotor" bei Siemens Waschmaschinen).

 

also bei Sachmängeln immer zuerst an den Verkäufer wenden, zurücklehnen und den das im Hintergrund mit Sony selbst machen lassen. der Verkäufer/Händler schuldet euch laut Kaufvertrag ein mangelfreies Neugerät - ist das Gerät dann also nicht mangelfrei, zurück damit! wie der Verkäufer/Händler das defekte Gerät dann mit Sony rückabwickelt ist nicht eure Problem, sondern seins.

 

 

by the way:

musste meinen Samsung TV damals auch als defekt melden und hab mit Samsung nie direkt zu tun gehabt.

Sachmangel Uranus (wir wissen wer gemeint ist) gemeldet, auf Nacherfüllung durch fehlerfreie Neulieferung bestanden, defektes Gerät wurde abgeholt, Neugerät geliefert - Messe gelesen. dauerte keine 3 Tage.

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2 ANTWORTEN 2
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NicoRamone
Mitglied

Danke für deinen Post, wird einigen sicherlich helfen. Ich sehe hier aber trotzdem noch 2 Probleme:

 

1. Deine Lösung bezieht sich nur aufs erste halbe Jahr.

 

2. Leider ist das bei den Einzelhändlern nicht immer so einfach durchzusetzen und auch dort wird ganz gerne mal an den Hersteller verwiesen. Wer möchte schon nen riesigen und teuren Fernseher umtauschen, aber besten noch beim Kunden abholen. Da verweist man doch lieber erstmal auf andere. Wenn man nen guten Markt erwischt hat mag das kein Problem sein. Sonst schon.

 

Meine Meinung: Sony Platz in der Fernsehsparte sehe ich mittelfristig nur im Premiumsektor mit kleinem Anteil am Gesamtverkauf. Die anderen Sparten sind besetzt. Und hier braucht man auf Dauer ebend einen 1A Kundenservice um sich durchzusetzen. Da führt kein Weg dran vorbei. Ich würde es mir wünschen da ich von den Produkten nach wie vor überzeugt bin.

Sony 75XF9005 | Yamaha RX-V 685 + Polk Signature 5.1 | Sony UBP X700 | PS4Pro | Fire TV 4K Stick | MagentaTV
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Fellflugzeug
Vielschreiber

bei Punkt 2 gebe ich Dir Recht. Einfach durchzusetzen ist manchmal nicht - aber wenn man hartnäckig auf sein Verbraucherrecht pocht, dann wird jeder Händler irgendwann nachgeben müssen, da Anwalts- und Gerichtskosten dann auch noch dazu kommen würden.

 

aber zu Punkt 1 muss ich Dir widersprechen. 

die 6 Monate gelten lediglich für die Beweislastumkehr, die es einem mega einfach macht, die Sachmangel-Anspruchskette loszutreten. 

die Verkäufer-Gewährleistung greift aber die vollen 24 Monate ab Kaufdatum. nur ist es eben nach Ende der Beweislastumkehr schwieriger den Sachmangel zu beweisen, wenn der Verkäufer es bestreitet.

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